1. Startseite
  2. >
  3. Lokal
  4. >
  5. Nachrichten Magdeburg
  6. >
  7. Ampel-Bettler verkaufen Duftbäume an Straßenkreuzung

Magdeburg Ampel-Bettler verkaufen Duftbäume an Straßenkreuzung

\'Hallo! Ich habe keine Arbeit und nichts zu essen. Bitte helfen Sie mir\': Diese Zettel verteilen Ampel-Bettler derzeit auf Kreuzungen in Magdeburg. Das Ordnungsamt ist eingeschaltet. Denn das Betteln auf Straßen ist verboten.

Von Karolin Aertel 11.05.2015, 03:28

Magdeburg l Wenn die Ampel auf Rot springt, gehen sie los. Nicht etwa über die Straße. Nein, die zumeist jungen Männer und Frauen osteuropäischer Herkunft gehen geradewegs zu den wartenden Autofahrern. Sie klopfen an die Scheibe und wer öffnet, bekommt einen Zettel mit der Bitte um eine Spende, dazu gibt es ein Feuerzeug oder einen Duftbaum, einen mitleidserregenden Blick und mindestens ein fünffaches "Bitte".

Das Phänomen der "Ampel-Bettler" ist an sich kein neues. In Magdeburg hielt es sich bisher jedoch in Grenzen. Seit einigen Wochen tauchen sie jedoch immer wieder an großen Kreuzungen in der Stadt auf. Gesehen wurden sie mit bis zu vier Personen beispielsweise in der Erich-Weinert-Straße, Ecke Schönebecker Straße und sogar in der Innenstadt am City Carré (Ernst-Reuter-Allee / Otto-von-Guericke-Straße) liefen sie zwischen den Autos umher.

Ordnungsamt stellt 20 Duftbäume sicher

In vier Fällen schritt bereits das Ordnungsamt ein, teilte Stadtsprecher Michael Reif auf Nachfrage mit. Dabei seien je bis zu 20 Duftbäume sichergestellt worden. An ihnen hefteten Zettel mit der Aufschrift "Hallo! Ich habe keine Arbeit und nichts zu essen. Bitte helfen Sie mir mit einer kleinen Spende. Danke."

Grundsätzlich verboten sei das Betteln in Deutschland nicht, erklärt Michael Reif. Jedoch sei es nach der städtischen Gefahrenabwehrverordnung untersagt, auf Straßen oder in Grünanlagen in aggressiver, aufdringlicher, bedrängender oder behindernder Form, insbesondere durch Nachlaufen oder In-den-Weg-Stellen, verboten zu betteln. Auch Kinder zum Betteln zu instrumentalisieren oder Tiere für Spendensammlungen zur Schau zu stellen (Tierschutzgesetz) sei gesetzwidrig.

Eine Straftat sei es vor allem, wenn die Täter gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handeln. Und auch bei Betrug: wenn beispielsweise eine Behinderung vorgetäuscht wird. In diesen Fällen sei jedoch nicht mehr das Ordnungsamt, sondern die Polizei zuständig.

Ähnlich ist es im Falle der Ampelbettler: Wenn ein Fußgänger die Fahrbahn für diesen Zweck betritt und dort kurz verweilt, dann liegt eine Ordnungswidrigkeit gemäß Straßenverkehrsordnung (StVO) vor, erklärt der Stadtsprecher. "Wer zu Fuß geht, muss Gehwege benutzen. Auf der Fahrbahn darf nur gegangen werden, wenn die Straße weder einen Gehweg noch einen Seitenstreifen hat."

Verstoß gegen das Landesstraßengesetz

Gehen die Bettler auf die Fahrbahn, ist die Polizei für die Verfolgung der Ordnungswidrigkeit zuständig. Doch unabhängig davon werde in Magdeburg das Ordnungsamt als Sicherheitsbehörde vorbeugend tätig und stellt bei entsprechenden Feststellungen die Duftbäume sicher. Außerdem werden die Personalien aufgenommen und Platzverweise erteilt. Letztes insbesondere, weil es einer Erlaubnis bedarf, längere Zeit an einem Standplatz zu verweilen, andernfalls liege eine Sondernutzung nach dem Landesstraßengesetz vor.