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Konzept vorgeschlagen Hausordnung für Magdeburgs Domplatz

Von Einigkeit über die Nutzung des Domplatzes konnte bislang kaum die Rede sein: Den einen ist die Wasser-Licht-Installation zu viele Tage in der Saison außer Betrieb, die anderen wünschen sich mehr Veranstaltungen auf dem Platz. Mit einem Nutzungskonzept möchte die Stadt Klarheit schaffen.

Von Martin Rieß 13.05.2015, 03:22

Magdeburg l "Das vorliegende Nutzungskonzept soll dazu dienen, die Häufung von Veranstaltungen auf ein gemessen an der Würde und Bedeutung des Domplatzes entsprechendes Maß zu begrenzen." Schon in der Einleitung macht die Verwaltung in ihrem Vorschlag für Regeln zur Nutzung des Domplatzes klar, worum es ihr geht.

Das Mittel zur Begrenzung: Mit einer inhaltlichen und zahlenmäßigen Beschränkung von Veranstaltungen wird die Exklusivität des Domplatzes unterstrichen. An vorderster Stelle steht in dem Vorschlag das Flanieren und der Aufenthalt von Gästen und Anwohnern auf dem Platz. Das werde mit den Bänken unter den Bäumen und mit der Wasser-Licht-Installation unterstrichen.

In der Freiluftsaison von Juli bis September soll aber auch für bis zu drei Konzerte die Musik aufspielen. "Der Bekanntheitsgrad der auftretenden Künstler muss sich zumindest auf die Bundesrepublik Deutschland erstrecken. Außerdem muss die künstlerische Darbietung dem Charakter des Platzes und des angrenzenden Doms entsprechen", heißt es im Entwurf des Konzepts. Gewünscht seien Künstler der Rock- und Popmusik, welche ein hohes Maß an Popularität in breiten Kreisen der Bevölkerung besitzen, sowie klassische Konzerte von Einzelkünstlern und Orchestern.

Enge Grenzen für Märkte auf dem Domplatz

Qualitativ ansprechende Spezialmärkte soll es zweimal im Jahr für bis zu jeweils drei Tage geben können. Dabei setzt die Stadtverwaltung vor allem auf Kunsthandwerk. Der Töpfermarkt im vergangenen August sei dafür beispielhaft. Ausgeschlossen seien Wochenmärkte, Flohmärkte oder Jahrmärkte. Unter dem Stichwort Volksfeste sollen das Kaiser-Otto-Fest sowie volksfestähnliche Aktivitäten während der Vorweihnachtszeit ermöglicht werden. Unabhängig davon sollen kirchliche Veranstaltungen des Doms möglich sein, aber auch politische Veranstaltungen. Nur im Ausnahmefall und "im besonderen öffentlichen Interesse" soll der Domplatz für weitere Termine wie für Sportveranstaltungen zur Verfügung stehen, so der Plan der Stadt. Nur: Wer soll entscheiden, ob eine Veranstaltung für Ottos gute Stube geeignet ist? Aus der Stadtverwaltung heißt es dazu: "Es ist sicherlich nachvollziehbar, dass es zur Frage einer Eignung deutlich unterschiedliche Auffassungen gibt. Bereits an dem für 2015 geplanten ,Schlager-Olymp` scheiden sich die Geister. Es dürfte jedoch kaum realisierbar sein, für die Beurteilung der Eignung von Künstlern oder Veranstaltungen einen umfassenden vorherigen Konsens herbeizuführen." Über Konzerte, Märkte und Co. soll daher wie in der Vergangenheit das Ordnungsamt entscheiden, das in den vergangenen Jahren bereits Erfahrungen gesammelt hat. Angesichts der Diskretion, die gerade für Konzerte namhafter Künstler im Vorfeld angesagt ist, sei auch kaum ein anderes Verfahren möglich, ist sich die Verwaltung sicher.

Nicht erst genehmigt werden soll laut Nutzungskonzept der Auftritt des Theaters im Sommer. Und zwar vom ersten Mai- bis zum dritten Juliwochenende. In dieser Zeit inbegriffen: Auf- und Abbau.

Im Vorfeld von Veranstaltungen sollen Anlieger wie Domgemeinde und Landtagsverwaltung ihre Meinung kundtun können. Auch wenn deren Wünsche möglichst berücksichtigt werden sollen - die Ausrichtung von Veranstaltungen soll nicht von der Zustimmung der Nachbarn abhängen.

Eine Aufwertung der Kaiserpfalz soll, so die Verwaltung, unter Regie des Museums entstehen.

Bevor das Konzept für den Domplatz tatsächlich gültig ist, dürfte zumindest die diesjährige Freilufttheatersaison schon wieder Geschichte sein: Nach Beratung in mehreren Ausschüssen hat das letzte Wort am 9. Juli der Stadtrat.