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Streik Magdeburg zahlt Kita-Gebühren nicht zurück

Von Peter Ließmann 20.05.2015, 03:26

Magdeburg l Die Stadt Magdeburg wird für die ausgefallene Kita-Betreuung durch den gestrigen Streik den betroffenen Eltern keine Beiträge zurückerstatten. Das teilte Rathaussprecherin Kerstin Kinszorra gestern auf Volksstimme-Nachfrage mit.

Die Stadt beruft sich dabei auf die gültige "Kostenbeitragssatzung für Tageseinrichtungen und Tagespflegestellen auf dem Gebiet der Landeshauptstadt Magdeburg", so Kerstin Kinszorra. Im Pragraf 4 der Satzung sei geregelt, dass Eltern auch dann den vollen Kita-Beitrag zu entrichten hätten, "wenn das Kind die Tageseinrichtung bzw. Tagespflegestelle aufgrund von Erkrankung, Urlaub und sonstigen Gründen sowie zu den Schließzeiten nicht besucht". Und der Streik der Kita-Mitarbeiter in den öffentlichen Kindertagesstätten wird von der Stadt als ein "sonstiger Grund" eingestuft. Darum müsse die Stadt den Kostenbeitrag für die ausgefallene Betreuung ihrer Kinder nicht anteilig an deren Eltern zurückzahlen.

Hintergrund der Volksstimme-Anfrage war der Umstand, dass beispielsweise die Stadt Leipzig - dort sind noch fast alle Kitas in kommunaler Hand - den betroffenen Eltern anteilig Beiträge für ausgefallene Betreuungstage zurückerstattet. Eltern brauchen dafür nur einen formlosen Antrag bei der Stadt zu stellen, so die Pressestelle des Leipziger Rathauses.

Der Grund dafür, so Kerstin Kinszorra, seien die Verträge zwischen den Eltern und der Stadt Leipzig. Im Leipziger Rathaus stufe man diese Kita-Betreuungsverträge als "privatrechtlich abgeschlossen" ein. Folglich sei für rechtliche Probleme das "Bürgerliche Gesetzbuch" (BGB) maßgeblich. Dort ist geregelt, dass für nicht erbrachte vertraglich vereinbarte Leistungen eine teilweise Rückerstattung der festgelegten Bezahlung verlangt werden könne.

In Magdeburg würden die Kita-Betreuungsverträge zwischen Eltern und Stadt auf der Grundlage einer kommunalen Satzung geschlossen. Dafür sei dann das BGB nicht das zuständige Gesetz, ist man im Rathaus der Rechtsauffassung.