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Informationsfreiheit Magdeburg fängt sich Rüffel für mangelnde Transparenz ein

Ein Bürger wollte die Daten zum Flugplatz einsehen. Im Rathaus wollte man die Daten aber nicht herausgeben. Wenig später aber muss die Stadt umdenken.

Von Martin Rieß 26.06.2015, 03:07

Magdeburg l Seinen Tätigkeitsbericht zur Informationsfreiheit hat der Datenschutzbeauftragte des Landes Sachsen-Anhalt vorgelegt - die Volksstimme berichtete. Magdeburg ist ein ganzes Kapitel gewidmet: Im Abschnitt mit Einzelfällen aus Sachsen-Anhalt widmet sich Harald von Bose im Kapitel 9.9 der "Einsicht in Unterlagen zum Flughafen Magdeburg". Eine Rolle spielt hier das Umweltinformationsgesetz.

Problematisch an einem solchen bereichsspezifischen Informationszugangsrecht wie diesem ist, dass Harald von Bose auf Bitte der Landesregierung zwar auch in diesen Fällen Hilfe bietet. "Fakt ist jedoch, dass ich gegenüber der öffentlichen Stelle keinerlei Eingriffsbefugnisse besitze und bei Rechtsverstößen auch keine Beanstandung aussprechen kann", schreibt er.

Der relativ einfache Fall eines Antrags auf Einsicht bei der Landeshauptstadt Magdeburg in Unterlagen zum Flughafen verdeutliche aber die Problematik: Ein Bürger hatte bei der Stadtverwaltung Einsicht in alle hier zum Flugplatz Magdeburg vorhandenen Akten begehrt. Ein einleuchtendes Ansinnen: Immer wieder gibt es Streit um die Belastung der benachbarten Wohngebiete, und immer wieder zweifeln Anwohner die von der Stadt vorgebrachten Argumente und Daten an. Harald von Bose: "Die Landeshauptstadt hatte den Antrag mit der Begründung abgelehnt, dass sie keine informationspflichtige Stelle im Sinne des Umweltinformationsgesetzes sei." Diese Auffassung sei aber falsch. Ausnahmen gebe es nämlich nur für einige Gerichte und Bundesbehörden. Das Bundesverwaltungsgericht habe das schon 2005 bestätigt - ebenfalls in einem Flughafenfall. "Ich hatte daher die Stadt Magdeburg gebeten, den Antrag des Petenten einer erneuten Prüfung zu unterziehen und darauf hingewiesen, dass der Zugang zu den erbetenen Informationen richtigerweise vom Vorliegen von Ausschlussgründen abhängig sei", schreibt der Datenschutzbeauftragte.

Die Stadt ließ sich davon aber nicht beeindrucken. Harald von Bose: "Wenn eine öffentliche Stelle die Auffassung vertritt, sich nicht an die höchstrichterliche Rechtsprechung halten zu müssen, kommt durchaus eine Beanstandung in Betracht." Er hatte das Umweltministerium daher darum gebeten, die Stadt zu einem "rechtskonformen Verhalten anzuhalten".

Inzwischen hat die Stadt eingelenkt. Stadtsprecher Michael Reif schreibt: "Den Auskunftsersuchen haben wir entsprochen, weil wir die Auffassung des Datenschutzbeauftragten nochmals überprüft hatten und für zutreffend erkannt haben." Das Informationsrecht nach dem Umweltinformationsgesetz sei sehr umfangreich und endet - kurz gesagt - spätestens an den Grenzen der Rechte anderer. Es besteht Gebührenpflicht, die sich dem Gesetz entsprechend nach dem jeweiligen Aufwand richtet. Für geringfügige Auskünfte dürfen keine Gebühren erhoben werden.