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Gemeinschaftsschulen Verwaltung bügelt Anfrage ab

Welches Kind hat in welcher Magdeburger Gemeinschaftsschule Anrecht auf einen Platz? Prinzipiell jedes. Das führt zu Problemen.

Von Katja Tessnow 30.06.2015, 22:41

Magdeburg l Zwei Ratsanfragen befassten sich zur jüngsten Sitzung mit der Frage: Welches Kind hat in welcher Magdeburger Gemeinschaftsschule Anrecht auf einen Platz? Prinzipiell jedes in jeder, lautete die Antwort. Im Klartext: Melden sich mehr Schüler an, als Platz in der Schule finden, entscheidet das Los. Das Recht der Schüler (bzw. der Eltern) beschränkt sich unabhängig vom Wohnort in der Stadt auf einen Platz in irgendeiner Magdeburger Einrichtung der Schulform.

Anlass für die Anfragen von Karsten Köpp (Linke) und Manuel Rupsch (CDU) war der Fall der Michelle July Schrader. Das Kind besucht die Grundschule Am Elbdamm und möchte mit Klassenkameraden in die Thomas-Mann-Gemeinschaftsschule am gleichen Standort (Cracauer Straße) wechseln. Die Volksstimme berichtete über den Hilferuf der verzweifelten Mutter, deren Tochter über Los aussortiert und einer anderen vom Wohnort weiter entfernten Gemeinschaftsschule im Zentrum zugewiesen wurde. Das räumliche und menschliche Umfeld ginge flöten; eine Härte, wie die Familie empfindet. Stadtrat Karsten Köpp kann das nachvollziehen und fragte die Verwaltung: "Ist Ihnen bewusst, dass dort Kinder aus ihrem sozialen Umfeld gerissen werden?" Sein Ratskollege Rupsch wollte wissen, welche Möglichkeit im "berechtigten Elterninteresse" zur Aufstockung der Kapazitäten an der Mann-Schule bestehe.

Der zuständige Kultur- und Bildungsbeigeordnete Matthias Puhle (SPD) reagierte resolut. Die Schule verfüge über 56 Plätze in den 5. Klassen, 64 Anmeldungen gingen ein. Die Schuleinzugsbereiche für Gemeinschaftsschulen wie auch Gymnasien sind aufgehoben; ein Recht auf den Platz in der Schule um die Ecke entfällt. Puhle: "Die Auswirkungen sind bei einem Schulweg von 30 Minuten zumutbar." Eine Herauslösung aus dem Freundeskreis sei beim Wechsel der Schulform unvermeidlich und stelle auch juristisch keine besondere Härte dar. Für Michelle July und andere Betroffene ist keine Lösung in Sicht.