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Verwaltungsgericht Brückensperrung 2014 war rechtswidrig

02.07.2015, 15:56

Magdeburg (ad) I Das Verwaltungsgericht Magdeburg hat die Brückensperrungen bei den Januar-Demos 2014 für rechtswidrig erklärt. Damals hatte die Polizei alle Elbbrücken in Magdeburg für mehrere Stunden abgeriegelt. Grund waren Befürchtungen, dass es zu Ausschreitungen zwischen Teilnehmern einer Rechten-Demo und Gegendemonstranten kommen könnte. Siegfried-Bernd Kratz (Linke) hatte gegen die Brückensperrungen geklagt und nun Recht bekommen. Das Gericht bewertete die polizeiliche Maßnahme als unverhältnismäßig. Das Urteil könnte Signalwirkung für künftige Polizeieinsätze haben. Eine Berufung vor dem Oberverwaltungsgericht ist noch möglich. Noch ist unklar, ob die Polizeidirektion Nord als Beklagte in die nächste Instanz gehen wird.

Mehr als 12 000 Menschen hatten am Demo-Wochenende 2014 auf der Meile der Demokratie gegen den alljährlichen Gedenkmarsch von Rechten zur Bombardierung Magdeburgs demonstriert. 3300 Beamte aus zehn Bundesländern waren damals nach Magdeburg gekommen, um Ausschreitungen bei den Demonstrationen zu verhindern. Es gab 146 Strafanzeigen und 28 verletzte Beamte. Die Zahl der verletzten Demonstranten schätzte das Bündnis "Block MD" auf mindestens 27. Insgesamt kostete der Einsatz das Land rund 2,7 Millionen Euro.