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Straßenbahn Magdeburger Nahverkehr mit Hürden

Bei neuen Haltestellen gehören Hürden beim Ein- und Ausstieg der Vergangenheit an. Aber: Zwei Drittel sind noch nicht barrierefrei.

Von Katja Tessnow 04.08.2015, 22:46

Magdeburg l Der Behindertenbeauftragte Hans-Peter Pischner widmet eine längere Passage seines jüngst veröffentlichten Jahresberichtes 2014 den Missständen an Magdeburger Haltestellen. Nur 86 der rund 260 Haltepunkte der Straßenbahn sind barrierefrei; für Bushaltestellen fehlt sogar der Überblick. Pischner verweist auf das Personenbeförderungsgesetz und darauf, dass es bis spätestens 2022 die komplette Barrierefreiheit im Nahverkehr verlangt. Magdeburg ist davon meilenweit entfernt. Linke-Stadtrat Karsten Köpp nahm Pischners Bericht zum Anlass für eine Anfrage an die Stadtverwaltung. Was der Baubeigeordnete Dieter Scheidemann zum Thema schreibt, klingt nicht nach schneller Abhilfe.

Scheidemann spricht von "Planungen in einem fortgeschrittenen Stadium" und meint die gedankliche Arbeit an einem sogenannten "Magdeburger Standard". Bereits seit 2013 versucht sich eine Arbeitsgruppe an dessen Erstellung. Genauer: Die AG soll festschreiben, wie konkret eine barrierefreie Haltestelle auszusehen hat. Passiert ist das bis heute nicht. Scheidemann macht Hoffnung darauf, dass das Thema "voraussichtlich im III. Quartal 2015 erstmals in breiterer Öffentlichkeit diskutiert werden kann". Zum Jahresende 2015 soll der Stadtrat den Standard absegnen, auf dessen Basis anno 2016 "alle Haltestellen im Stadtgebiet sowie der MVB-Fuhrpark systematisch kartiert und Handlungsbedarfe zum definierten Standard aufgezeigt" werden. Erst diesem Schritt folgt eine Prioritätenliste für den tatsächlichen Umbau und vor allem die Kostenplanung.

Die Schlüsselfrage - Wer soll das bezahlen? - lässt Scheidemann unbeantwortet und stellt fest: Ein Förderprogramm zur barrierefreien Gestaltung von ÖPNV-Anlagen "ist nicht bekannt". Entsprechend vermag der Beigeordnete nicht einzuschätzen, ob Magdeburgs Nahverkehr bis 2022 hürdenlos nutzbar ist. Der Gesetzgeber lässt einen befristeten Weiterbetrieb veralteter Anlagen ausnahmsweise zu. Scheidemann verweist auf die "Abhängigkeit von verfügbaren Investitionsmitteln".