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Klage Mutter kämpft weiter um kurzen Schulweg

Von Michaela Schröder 28.08.2015, 20:27

Magdeburg l Der Zehnjährige müsste eigentlich die fünfte Klasse in der Gemeinschaftsschule "G. W. Leibniz" in der Altstadt besuchen. Doch Mutter Josephine Gribben will nicht akzeptieren, dass ihr Sohn keinen Platz an der Schule um die Ecke bei seinen ehemaligen Mitschülern aus der Grundschule bekommen hat. Ein ärztliches Attest, das bescheinigt, dass ein Wechsel des sozialen Umfeldes für Bryans Gesundheit nicht förderlich wäre, wurde abgelehnt. Die alleinerziehende Mutter hat bereits im Juni Klage gegen die Landeshauptstadt eingereicht. Ein Urteil wurde noch nicht gefällt, ob Bryan doch noch auf die Thomas-Mann-Schule vor seiner Haustür gehen könnte. "Da Schulpflicht besteht, werde ich meinen Sohn ab Montag unter Vorbehalt, bis es ein rechtskräftiges Urteil gibt, in die Leibnizschule bringen", sagte Josephine Gribben gestern auf Volksstimme-Nachfrage. Für Donnerstag und Freitag habe sie Bryan in der Leibnizschule entschuldigt. "Ich habe gehofft, doch noch eine schnelle Lösung zu finden", so die Cracauerin.

Unentschuldigtes Fehlen gilt als Verstoß gegen die gesetzliche Schulpflicht. "Wenn das Kind ausschließlich Donnerstag und Freitag bei der Schule entschuldigt gefehlt hat und die Entschuldigung bei der zuständigen Schule eingegangen ist, gibt es aus Sicht der Stadtverwaltung keine Konsequenzen", äußerte sich Rathaussprecher Michael Reif zum Fall.

Einen konkreten Termin, wann das Verwaltungsgericht in der Schulfrage endgültig entscheidet, gibt es noch nicht. Die Klärung der endgültigen Rechtsfrage benötige Zeit. "Das Verwaltungsgericht hat mehr als 1000 Verfahren im Jahr. Jede Seite muss umfangreich angehört werden", erklärte Christoph Zieger, Sprecher des Verwaltungsgerichts, und verweist auch auf gesetzmäßige Ladungsfristen im Verfahren.