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Verwaltungsgerichtsurteil: Hundekot-Beseitigung für Anwohner unzumutbar Satzung widerspricht Rechtslage

Von Jens-Uwe Jahns 27.05.2011, 04:26

Sudenburg. Die extreme Zahl an Tretminen auf den Baumscheiben an der Halberstädter Straße ist seit Jahren Grund zur Klage. Immer wieder haben AG Gemeinwesen, IG Sudenburg und ordnungsliebende Sudenburger die Stadt aufgefordert, dem Hundekot an der beliebten Einkaufsstraße Einhalt zu gebieten. Auch bei einem vom CDU-Stadtrat Michael Hoffmann jüngst initiierten Frühjahrsspaziergang waren die Baumscheiben ein wichtiges Thema. Auf mancher Baumscheibe kann man vor lauter Kot die Bepflanzung schon nicht mehr erkennen.

Bisher verwies der zuständige Beigeordnete Holger Platz stets auf die gültige Straßenreinigungssatzung der Stadt. Darin heißt es, dass für die Säuberung der Baumscheiben die Eigentümer der anliegenden Grundstücke verantwortlich sind.

Gerd Dorn vom Stadtordnungsdienst aber macht in einer E-Mail an Stadtrat Hoffmann deutlich, dass die Sache rechtlich ganz anders geregelt ist: "In einem Urteil vom 4. April 2007 hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof unmissverständlich klargestellt, dass die Beseitigung von Hundekot durch die Anlieger unzumutbar ist. Die Entfernung von Hundekot ist grundsätzlich von der Gemeinde, also im Fall Sudenburg durch die Stadt Magdeburg, selbst durchzuführen. Daher fehlt mir die entsprechende Rechtsgrundlage, um ordnungsbehördlich gegen die Eigentümer der anliegenden Grundstücke vorzugehen. Appelle an diese blieben wirkungslos, da diese auf die städtischen Einnahmen aus der Hundesteuer verweisen und fordern, diese für die Reinigung zu verwenden. Das haben wir während der Begehung auch deutlich gemacht."

Damit steht fest, dass die Straßenreinigungssatzung der Stadt zumindest in diesem Punkt gegen geltendes Recht verstößt.

Gerd Dorn kann angesichts dieser Rechtslage offenbar auch nicht viel mehr tun, als dem CDU-Rat "Kontrollen" zuzusichern. Das allerdings mit der Einschränkung, dass diese auch "nur im Rahmen des Außendienstes des Stadtordnungsdienstes unter Berücksichtigung der personellen Verfügbarkeit" möglich sind.

Doch was nützen Kontrollen, wenn der Hundekot am Ende weiterhin liegen bleibt?