• 23. Mai 2012



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Stadtrat soll überzeugt werden, dass Samtpfoten künftig wie Hunde auch einen Chip erhalten müssen


Tierschutzvereine fordern Pflicht zur Kastration von freilebenden Katzen

13.09.2011 05:34 Uhr |


Von Matthias Fricke


Vor allem für sogenannte "Freigänger", wie hier auf dem Bild zu sehen, die nicht ausschließlich in der Wohnung gehalten werden, soll künftig die Kennzeichnungs- und Kastrationspflicht gelten.

Vor allem für sogenannte "Freigänger", wie hier auf dem Bild zu sehen, die nicht ausschließlich in der Wohnung gehalten werden, soll künftig die Kennzeichnungs- und Kastrationspflicht gelten. Vor allem für sogenannte "Freigänger", wie hier auf dem Bild zu sehen, die nicht ausschließlich in der Wohnung gehalten werden, soll künftig die Kennzeichnungs- und Kastrationspflicht gelten.

Die drei Magdeburger Tierschutzvereine Bündnis für Tiere, Magdeburger Tierschutzverein und Gnadenhof "Katzeninsel" fordern in einer gemeinsamen Erklärung eine Kennzeichnungs- und Kastrationspflicht für alle Katzen, die nicht ausschließlich in Wohnungen gehalten werden. Die Vereine wollen die Stadträte aufklären, um dann einen Antrag auf Änderung der Gefahrenabwehrverordnung einzubringen.

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Magdeburg. In einer gemeinsamen Erklärung fordern die drei Magdeburger Tierschutzvereine eine Änderung der Gefahrenabwehrverordnung der Stadt Magdeburg dahingehend, dass künftig Freigänger-Katzen (die nicht ausschließlich im Wohnraum gehalten werden) kastriert und ähnlich wie bei den Hunden gekennzeichnet werden müssen. Lothar Tietge von der Fraktion SPD-Tierschutz-future erklärt: "Wir wollen uns mit dem Thema in der Diskussion beschäftigen und später mit anderen Fraktionen einen Antrag zur Änderung der Gefahrenabwehrverordnung einbringen."

Lothar Tietge, Tierschutzpartei

Lothar Tietge, Tierschutzpartei Lothar Tietge, Tierschutzpartei

Dabei gehe es in erster Linie um das Wohl der Katzen und nicht darum, die Besitzer zu drangsalieren. Viele der Freigänger würden verwildern, sich vermehren und am Ende verhungern oder im Straßenverkehr ums Leben kommen. "Bisher haben sich die Tierschutzvereine darum gekümmert und versucht, die Vermehrung der freilaufenden Katzen durch Kastration mit Hilfe von Spendengeldern einzudämmen. Allerdings kann es so nicht weitergehen. Wir müssen das Übel endlich bei der Wurzel anpacken", erklärte gestern Josef Fassl gegenüber der Volksstimme. Es müsse eine Kennzeichnungspflicht geben, damit die Katzen dem Eigentümer zugeordnet werden können. Gleichzeitig sollten die Tiere natürlich vor dem ersten Freigang kastriert sein, so Fassl.

Josef Fassl, Bündnis für Tiere

Josef Fassl, Bündnis für Tiere Josef Fassl, Bündnis für Tiere

Die Kosten für eine Kastration betragen rund 78 Euro. Zurzeit müssen dies die Tierschutzvereine aufbringen und die Katzen dafür mühsam eingefangen werden.

Würde es die Arbeit der Tierschutzvereine und die Kastrationen nicht geben, hätte die Stadt ein ernstes Katzen-Problem. Allein aus einem Katzenpaar können bei ungehinderter Vermehrung nach zwei Jahren fünf Katzen 20 Babys, nach drei Jahren 25 Katzen 100 Babys und im vierten Jahr die 125 Katzen rund 500 Babys bekommen, was insgesamt 625 Katzen ausmacht. "Das ist in Magdeburg ein großes Problem und die Stadt verlässt sich dabei zu sehr auf die ehrenamtlichen Helfer", erklärt der Vorsitzende des Bündnisses für Tiere.

Petra Jentzsch-Trummer, "Katzeninsel"

Petra Jentzsch-Trummer, "Katzeninsel" Petra Jentzsch-Trummer, "Katzeninsel"

Dabei hätten es andere Städte und Gemeinden bereits vorgemacht und die Kennzeichnungs- und Kastrationspflicht in die Gefahrenabwehrverordnung mit aufgenommen. Dies werde in Paderborn seit 2008, in Delmenhorst, Salzgitter, Bad Dürrenberg, Hildesheim, Verden, Jülich und Arnsberg seit dem vergangenen Jahr so gehandhabt. Weitere Städte folgten dem Vorbild in diesem Jahr.

Die Tierschutzvereine haben auch schon konkrete Vorstellungen: So soll jeder Katzenbesitzer seinen Freigänger kastrieren und mit einem Chip durch den Tierarzt (rund 30 Euro) kennzeichnen lassen. Die Chipnummer soll an die zentrale Registration "Tasso" geschickt werden. Wird ein Tier gefunden, kann es anhand der Chipnummer dem Besitzer zugeordnet werden.

Gudrun Müller, Tierschutzverein Magdeburg (links im Bild)

Gudrun Müller, Tierschutzverein Magdeburg (links im Bild) Gudrun Müller, Tierschutzverein Magdeburg (links im Bild)

Ordnungsbeigeordneter Holger Platz zeigte sich offen für eine Diskussion: "Die muss dann natürlich aber auch bis zum Ende einschließlich der Sanktionen geführt werden." Ansonsten sei ohnehin eine Novellierung der Gefahrenabwehrverordnung im Herbst dieses Jahres geplant



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Copyright © Volksstimme 2012
Dokument erstellt am 2011-09-13 05:34:24
Letzte Änderung am 2011-09-13 05:34:24


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