1. Startseite
  2. >
  3. Lokal
  4. >
  5. Nachrichten Magdeburg
  6. >
  7. Hartz IV: Magdeburger Schulen und Eltern ringen um Zuschüsse für Klassenfahrten

Schulen beklagen Unterschiede bei Bewilligung von Zuschüssen / Stadt verweist auf Richtlinie Hartz IV: Magdeburger Schulen und Eltern ringen um Zuschüsse für Klassenfahrten

Von Peter Ließmann 14.03.2012, 04:05

Viele Schulen veranstalten neben Klassenfahrten auch besondere Themen-Freizeiten. Für Familien, die von Hartz IV leben, sind diese oft kaum zu finanzieren.

Magdeburg l Sind Skifreizeiten als normale Klassenfahrten einzustufen oder nicht? Diese Frage wird immer wieder an Magdeburger Schulen diskutiert. Im konkreten Fall geht es um eine Skifreizeit der Thomas-Müntzer-Schule. Dort wird für die Schüler der Sport-AG seit Jahren immer auch ein Skikompaktkursus als Klassenfahrt angeboten. So auch im vergangenen Februar. Eltern von Schülern, die auf Hartz-IV-Leistungen angewiesen sind, können dafür bei dem zuständigen Jobcenter einen Zuschuss beantragen. Wie Sportlehrer Wolfgang Specht berichtet, gebe es dabei immer wieder Schwierigkeiten, da vom Jobcenter die Anträge der Eltern der Thomas-Müntzer-Schule abgelehnt würden. Begründung: Es handele sich nach einer entsprechenden Richtlinie des Landes Sachsen-Anhalt nicht um eine "Schulwanderung oder Schulfahrt". Von anderen Schulen wisse er, berichtet Sportlehrer Wolfgang Specht, dass es dort ähnliche Probleme gebe, allerdings würden solche Fahrten mal bezuschusst, mal wieder nicht. Scheinbar hänge das vom jeweils zuständigen Sachbearbeiter beim Jobcenter ab.

Christian Schmidt, Pressesprecher des Jobcenters, will das nicht ganz ausschließen. Es handele sich bei solchen Schulfreizeiten immer um sogenannte Einzelfallentscheidungen. Tatsächlich liege die grundsätzliche Regelung für solche Schulveranstaltungen in der Verantwortung der zuständigen kommunalen Sozialämter, in dieser Sache also bei der Stadt Magdeburg. Von dort gebe es keine klare Regelung, was dazu führen könne, dass vom Jobcenter als ausführende Behörde durchaus unterschiedliche Fallentscheidungen getroffen worden sein könnten.

So wollte das Simone Borris, Leiterin des Magdeburger Sozialamtes, nicht stehen lassen. Dass es sich in dieser Angelegenheit um Einzelfallentscheidungen handele, sei richtig, allerdings gebe es eine Handlungsrichtlinie dafür. Die Kosten für Skikompaktkurse könnten auf der Grundlage eines Erlasses des Kultusministeriums vom 1. Februar 2009 ab der 8. Klasse für die betroffenen Schüler vom Sozialamt oder Jobcenter übernommen werden, wenn die Kurse innerhalb Deutschlands oder im angrenzenden Ausland stattfänden. Voraussetzung dafür sei, dass die Fahrt im Kursverband oder Klassenverband stattfindet und wenn alle Schüler daran teilnehmen, so Simone Borris.

Ein Skilager im Rahmen einer Sport-AG falle jedoch nicht unter diese Regelung. Hier könnte lediglich der Teilbetrag im Rahmen des Förderprogramms "Bildung und Teilhabe" übernommen werden und das nur in Höhe von höchstens zehn Euro monatlich bis zur maximalen Höhe im Bewilligungszeitraum, sagte die Sozialamtsleiterin.

Den betroffenen Eltern der "Thomas-Müntzer-Schule" rät Simone Borris, gegen die jeweiligen Bescheide des Jobcenters Widerspruch einzulegen. "Manchmal kann es auch ratsam sein, wenn die Zeit knapp wird, beim Gericht eine Einstweilige Verfügung zu beantragen", so Borris. Das habe auch für die Behörde den Vorteil, dass die Sache dann schnell geklärt werde.