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Verwaltungsgericht erklärt sich "nicht zuständig" und gibt das Verfahren an höhere Instanz Erste Entscheidung über drei Tunnelklagen

Von Rainer Schweingel 16.06.2012, 05:16

Magdeburg l Das Verwaltungsgericht Magdeburg hat zu den Klagen gegen den Bau des Tunnels am Magdeburger Hauptbahnhof eine erste Entscheidung getroffen. Alle drei Klagen wurden an das Oberverwaltungsgericht verwiesen. Damit werden die Akten quasi nur über den Flur getragen. Verwaltungsgericht und Oberverwaltungsgericht haben beide ihren Sitz im Justizzentrum am Breiten Weg.

Gegen den Tunnelbau beziehungsweise den Planfeststellungsbeschluss hatten der Bund für Umwelt und Naturschutz BUND, das City Carré sowie eine noch unbekannte Privatperson geklagt (Volksstimme berichtete).

Das Gericht begründete seine Entscheidung mit seiner Nichtzuständigkeit. Hintergrund ist, dass Planfeststellungsverfahren mit dem Schwerpunkt Bau oder Änderung von Straßenbahnstrecken automatisch in den Zuständigkeitsbereich des Oberverwaltungsgerichts fielen, teilte das Gericht mit und schrieb: "Unter der Berücksichtigung des materiellen Inhalts des Planfeststellungsbeschlusses liegt der Schwerpunkt des Bauvorhabens der Beklagten nicht im Straßenbau, sondern im Straßenbahnbau." Für alle Streitigkeiten in diesen Fragen liege deshalb die erstinstanzliche Zuständigkeit beim Oberverwaltungsgericht.

Nach Angaben von Gerichtssprecher Christoph Zieger ist diese Entscheidung unanfechtbar. Die Stadt Magdeburg als Beklagter reagierte gestern auf diese Entscheidung zurückhaltend. OB Lutz Trümper sagte zur Volksstimme: "Wir nehmen die Entscheidung zur Kenntnis und warten die weitere Entwicklung ab."

Der BUND als einer der drei Klageführer sieht sich mit der Gerichtsentscheidung in seiner Rechtsauffassung bestätigt. BUND-Geschäftsführer Oliver Wendenkampf: "Wir sehen unsere Auffassung deutlich unterstützt und sehen auch dem zu erwartenden Hauptsacheverfahren mit froher Erwartung entgegen."