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Besonders in den Sommermonaten kollidiert nächtliches Partytreiben unter freiem Himmel regelmäßig mit dem Ruhebedürfnis von Anwohnern. Einem Ratsvorschlag zur Abhilfe erteilt der Ordnungsbeigeordnete eine Absage.
Magdeburg l Eine Idee aus Köln hat es den Stadträten Reinhard Stern (CDU) und Klaus Kutschmann (Bund für Magdeburg) angetan: der sogenannte "Lärmwagen". Mit ihm sind in der Stadt am Rhein seit 2005 regelmäßig Polizisten Seite an Seite mit Mitarbeitern der städtischen Ordnungsbehörde im Einsatz, wenn es gilt, zwischen Feiervolk und Anwohnerschaft zu vermitteln oder im Ernstfall, unbilligen Lärm rigide und unter Androhung von Zwangsmaßnahmen oder Bußgeldern zu bekämpfen. Weil die Kölner gute Erfahrungen mit der Lärmstreife gemacht hätten, solle ihr Einsatz auch in Magdeburg geprüft werden, so der Wunsch der Fraktion CDU/BfM im Rat.
Eine Idee, die vielen lärmgeplagten Magdeburgern zweifelsfrei gefallen würde. In Schönwetter-Nächten am Wochenende gehen bis zu 60 Beschwerden wegen Ruhestörung beim Stadtordnungsdienst ein. Der Ordnungsbeigeordnete Holger Platz (SPD) schlägt - bildlich gesprochen - in einer aktuellen Stellungnahme zum Thema dennoch die Hände überm Kopf zusammen und verweist auf "Rahmenbedingungen", die das Kölner Modell für Magdeburg nicht in Frage kommen ließen.
Platz konstatiert zwar ein "Überwachungsdefizit" nicht nur im Falle von Lärm, sondern auch bei der Erfassung und Ahndung anderer Ordnungswidrigkeiten. Verantwortlich macht er dafür aber weniger den Stadtordnungsdienst als vielmehr den bundesweiten "Rückzug" der Landespolizei aus der Überwachung des öffentlichen Raumes. "Das Innenministerium hat es trotz jahrelanger Hinweise und Bitten der Landeshauptstadt Magdeburg bisher nicht für notwendig erachtet, dringende Änderungen im Sicherheits- und Ordnungsgesetz (SOG) oder in der Verwaltungsvollzugsbeamtenverordnung durchzuführen."
Laut aktueller Rechtslage sind sowohl kommunale Vollzugsbehörden ("Bußgeldstellen") verpflichtet, Ordnungswidrigkeiten zu ermitteln und zu verfolgen, als auch die Polizei. Platz verweist auf die "Eilzuständigkeit der Polizei, wenn den Sicherheitsbehörden die erforderlichen Befugnisse und Vollzugskräfte nicht zur Verfügung stehen" und stellt fest: "Die kommunalen Vollzugskräfte sind nicht in der Lage, sich oder die Kollegen der Polizei z. B. bei nächtlichen Kontrollen von alkoholisierten Personengruppen oder bei Maßnahmen bezüglich gefährlicher Hunde ausreichend zu sichern." Neben fehlender Ausrüstung, zum Beispiel mit Pfefferspray oder Schlagstöcken, sei auch die Ausbildung der Mitarbeiter des Stadtordnungsdienstes in keiner Weise mit der von Vollzugsbeamten der Polizei vergleichbar.
Ausgenommen Politessen verfügt der Stadtordnungsdienst in Magdeburg über 50 Vollzugskräfte. Alters- und/oder gesundheitsbedingt sind nicht alle von ihnen in der Lage, nächtliche Dienste zu verrichten oder "unmittelbaren Zwang anzuwenden". Zwar versuche die Stadt seit 2010 mit einem speziellen Personalentwicklungskonzept speziell junge Mitarbeiter (unter 30 Jahre) zu gewinnen und auszubilden, dennoch sehe sie sich "nicht in der Lage, Aufgaben der Polizei zu übernehmen".
Aktuell ist der Stadtordnungsdienst zu folgenden Zeiten im Einsatz: generell montags bis freitags von 6 bis 20 Uhr, im Sommer (bis Ende September) zusätzlich donnerstags bis sonnabends von 14.30 bis 23 Uhr und im Bedarfsfall (z. B. für nächtliche Gaststättenkontrollen oder die Begleitung spezieller Open-Air-Veranstaltungen) rund um die Uhr. Allein in Sachen Lärmschutz fuhren Stadtordner laut Platz im Mai und Juni 174 Einsätze, davon 41 nach 23 Uhr. Mehr erachtet Platz trotz regelmäßiger Forderungen von Polizei, Innenministerium und Politikern als nicht möglich.
Der oberste Stadtordnungshüter warnt vor einer missverstandenen Sicherheitspartnerschaft, bei der Stadtordner Lücken im ausgedünnten Polizeinetz schließen sollen: "Die Polizei darf sich nicht immer weiter zurückziehen."
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Baustellenarbeiten und öffentlich vergebene Arbeiten ? Ausreden ohne Ende und immer wieder neue . Nein ! Kümmern muß man sich und vielleicht auch mal einigen beteiligten Firmen ganz deutlich sagen und zeigen , dass Ausreden NICHT finanziert werden können . Hier zeigt sich wieder ganz deutlcih : auch diese Baustellen könnten zwei Jahre dauern. Bestes noch nachvollziehbares Beispiel ist doch die Brücke über den Ring Olvenstedter Graseweg / Hindisburger Strasse. Dort ruhte der Bau immer wieder. Und das nach manchmal nur zwei Tage Arbeit in der Woche . Teilweise standen dort nur 3 - 4 Bauarbeiter " rum " . Dann wieder mal 3 4 Wochen absolute Stille. Aber in den Medien fast alle 14 Tage " Ausreden mit dem WARUM " es nicht geht. Jeder private Bauherr wäre bei solchen Bauarbeiten - Baufortschritten bereits Pleite bzw. hätte andere Firmen beauftragt. Aber öff. Dienst ? Wenn Du nicht mehr weiterweist - bilde einen Arbeitskreis !
Neubaustrecken haben mit den neuen Preisen nichts zu tun, die werden zu 90% vom Bund gefördert.