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Auch Schuluntersuchung beim Gesundheitsamt ist notwendig Abc-Schützen bis zum 1. März anmelden

09.01.2013, 01:24

Magdeburg (pl) l Bis zum 1. März dieses Jahres müssen Erziehungsberechtigte, deren Kinder zwischen dem 1. Juli 2007 und dem 30. Juni 2008 geboren wurden, die Anmeldung ihrer Kinder zum Schuljahr 2014/2015 in der zuständigen Grundschule des Schulbezirkes, in dem sie wohnen, vornehmen. Dies gilt auch, wenn das Kind eine andere Grundschule oder eine Schule in freier Trägerschaft besuchen soll, teilte der Fachbereich Schule und Sport des Rathauses jetzt mit. Auf Antrag können auch Kinder eingeschult werden, die ein Jahr jünger sind.

Anträge für den Besuch einer Grundschule außerhalb des bewohnten Schulbezirkes, für die vorzeitige Einschulung oder für eine Verschiebung der Schulpflicht müssten mit den entsprechenden Belegen an der zuständigen Grundschule abgegeben werden.

Bei der Anmeldung zur Einschulung müsse die Geburtsurkunde des anzumeldenden Kindes oder das Familienstammbuch vorgelegt werden. Vor der Schulaufnahme sei auch eine amtsärztliche Untersuchung des Kindes im Gesundheitsamt notwendig.

Eltern, die für ihre Kinde eine Hortbetreuung gemäß Kinderförderungsgesetz wünschten, werden gebeten, gleichzeitig mit der Schulanmeldung, spätestens jedoch bis zum 1. Februar 2014 auch die Anmeldung in dem für die entsprechende Grundschule zuständigen Hort vorzunehmen, so die Schulbehörde im Rathaus.

Bei Fragen zur Schulanmeldung stehen die Mitarbeiter des Fachbereiches Schule und Sport unter der Rufnummer 5 40 30 16 zur Verfügung. Fragen zur Hortanmeldung werden im Jugendamt unter den Rufnummern 5 40 31-21 und 5 40 31-55 beantwortet.