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Koalition rückt nicht von Zwangstests ab Polizeigesetz: Opposition droht mit Verfassungsklage

23.01.2013, 01:33

Von Andreas Stein

Magdeburg l Der Streit um das neue Polizeigesetz (SOG) geht heute in die nächste Runde: Linke und B\'90/Grüne haben einen Tag vor der nächsten Sitzung des Innenausschusses eine gemeinsame Pressekonferenz anberaumt, um ihre Bedenken gegen die geplanten Zwangsbluttests und Mobilfunk-Blockaden kundzutun. "Wenn der Gesetzentwurf der Landesregierung unverändert bleibt, reichen wir Verfassungsklage ein", drohte Henriette Quade, innenpolitische Sprecherin der Linken.

CDU- und SPD-Fraktion ihrerseits haben nach scharfem politischen und medialen Gegenwind noch mal über den Paragrafen gebrütet - geändert wurde jedoch kaum etwas. Im besonders umstrittenen Paragrafen 41 ("Eine Person kann körperlich untersucht werden, wenn ... von ihr eine Gefahr für Leib oder Leben einer anderen Person ausgegangen ist.") wurde die beispielhafte Nennung einzelner Krankheitserreger wie HIV gestrichen. Damit werde einer Diskriminierung von Risikogruppen entgegengewirkt, teilten Jens Kolze (CDU) und Rüdiger Erben (SPD) mit.

Koalition will Gesetz vertagen

Der Passus zum Kappen von Handyverbindungen bleibt unverändert - das sei bereits nach geltender Rechtslage möglich und Beeinträchtigungen der Versammlungsfreiheit nicht zu befürchten. Das sehen Linke und Grüne anders - unter anderem, weil die richterliche Genehmigung für die Blockade zwar "unverzüglich", aber erst nachträglich eingeholt werden muss.

Die Abgeordneten haben auf jeden Fall noch Zeit, sich mit dem umfangreichen Gesetzesentwurf zu befassen - weil die Stellungnahme des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes erst gestern vorlag, will die Koalition die SOG-Debatte auf die nächste Sitzung des Innenausschusses im Februar vertagen.