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Familie will gegen Bescheid klagen Azubi soll für Facebook-Party 9565 Euro zahlen

Die Facebook-Party in Magdeburg vor einem Jahr wird für einen Lehrling aus der Börde teuer - aber nicht so teuer wie gedacht. Die Polizei hat am Montag einen Kostenbescheid an den 21-Jährigen verschickt und verlangt statt 215.000 noch 9.565 Euro. Die Gastgeberin muss nichts zahlen.

Von Andreas Stein 02.10.2013, 03:05

Magdeburg. 5. Oktober 2012, Ausnahmezustand im Magdeburger Stadtteil Stadtfeld-West - 500 Polizeibeamte riegeln das Viertel ab, nachdem eine junge Magdeburgerin beim Internet-Netzwerk "Facebook" aus Versehen öffentlich zu ihrer Geburtstagsparty eingeladen hatte. Sie löschte den Eintrag schnell wieder, doch die Einladung verselbständigte sich - 40.000 Gäste waren eingeladen, 5.540 Zusagen gab es. Stadtverwaltung und Polizei fürchteten das Schlimmste, nachdem es zuletzt bei mehreren ähnlichen "Facebook"-Partys schwere Ausschreitungen gab.

Am Ende fiel die Party aus, die Polizei stoppte feierlustige Jugendliche bereits weit vorher. Doch die Behörden wollten ein Zeichen setzen und drohten den Verantwortlichen mit saftigen Rechnungen - auf 215.303,30 Euro bezifferte die Polizei ihre Einsatzkosten, das Ordnungsamt schickte bereits Anfang Januar Kostenbescheide über je 2.500 Euro. Neben der Gastgeberin selbst betraf das auch Thomas L. Der 21-jährige Lehrling aus der Börde hatte die Einladung weiterverbreitet und ein Treffen am Hauptbahnhof vorgeschlagen - und in seinem jugendlichen Leichtsinn überhaupt nicht gesehen, welche Ausmaße die Geschichte annehmen würde, wie er im Februar der Volksstimme sagte.

Nach schriftlichen Anhörungen stellt ihm die Polizeidirektion Nord nun 9.565 Euro in Rechnung. Sein Aufruf habe zur Folge gehabt, dass zeitweise am Hauptbahnhof bis zu 57 Polizisten eine Gruppe von 160 Personen in Schach halten musste, so PD-Sprecher Marc Becher. Thomas L. muss sich an den Einsatzkosten beteiligen - die Gastgeberin jedoch nicht, weil sie ihre Einladung frühzeitig zurückgezogen hatte.

Warum bleiben von 215.000 nur noch 9.600 Euro? "Wir haben geschaut, was Thomas L. realistisch zahlen könnte und was vor Gericht standhalten würde", erklärt Becher. Die Behörde rechnet mit einer Klage gegen den Bescheid - zu Recht, wie Joerg Landmann, Rechtsanwalt der Familie, der Volksstimme sagte. "Wir wollen auf jeden Fall vor dem Verwaltungsgericht Magdeburg klagen. Landmann sieht rechtliche und inhaltliche Fehler im Bescheid, zum Beispiel habe der Lehrling nicht selbst zu Störaktionen aufgerufen.

Auch gegen die 2.500-Euro-Rechnung des Ordnungsamtes hat der Anwalt Widerspruch eingelegt. Er liegt beim Landesverwaltungsamt zur Entscheidung.