Missbrauch

11.01.2014, 01:17

Die Arbeitnehmerüberlassung, besser bekannt als Zeitarbeit oder Leiharbeit, ist seit 1972 geregelt. Im Kern geht es bei der Leiharbeit darum, dass ein Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber, also einer Verleihfirma, einem Entleiher zumeist gegen ein Entgelt zur Arbeitsleistung überlassen wird. Im Kern sollten Unternehmen so die Möglichkeit erhalten, Auftragsspitzen abzufangen.

Im Jahr 2003 ist aber die zeitliche Beschränkung der Überlassungsdauer weggefallen. Anstelle dessen sollte der Grundsatz gleiche Bezahlung für gleiche Arbeit gelten. Allerdings hatte der Bund ein Schlupfloch ins Gesetz mit aufgenommen: eine Öffnungsklausel für Tarifverträge.

Leihfirmen konnten so den Grundsatz gleicher Bezahlung umgehen und waren fortan in der Lage, ihre Angestellten über lange Zeiträume auszuleihen. Manche Unternehmen haben die Gesetzeslage dann genutzt, um ihre Stammbelegschaft zu reduzieren und durch Leiharbeiter zu ersetzen. Gewerkschaften kritisieren, dass so auch dem Lohndumping Vorschub geleistet wurde. (ms)