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Es drohen bis zu zehn Jahre Haft

23.01.2014, 01:20

Laut Strafgesetzbuch (§ 332) wird Bestechlichkeit mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

Bei besonders schweren Fällen der Bestechlichkeit und Bestechung (§335) - zu denen die mutmaßlichen Zahlungen an Landrat Lothar Finzelberg (parteilos) gehören - muss mit einer Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren gerechnet werden.