Es drohen bis zu zehn Jahre Haft
Laut Strafgesetzbuch (§ 332) wird Bestechlichkeit mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
Bei besonders schweren Fällen der Bestechlichkeit und Bestechung (§335) - zu denen die mutmaßlichen Zahlungen an Landrat Lothar Finzelberg (parteilos) gehören - muss mit einer Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren gerechnet werden.