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Landgericht Magdeburg Müllskandal: Haftstrafen für Ziegelei-Chefs

Von Tobias Dachenhausen 25.01.2014, 02:22
ARCHIV - In der Tongrube Vehlitz werden am 12.03.2008 im Kreis Jerichower Land (Sachsen-Anhalt) Erdmassen bewegt. Im Skandal um illegale Müllentsorgung in Sachsen-Anhalt hat die Staatsanwaltschaft Stendal eine weitere Anklage erhoben. Foto: Jens Wolf/dpa (zu dpa «Staatsanwaltschaft erhebt weitere Anklage im Müllskandal» vom 07.01.2014) +++(c) dpa - Bildfunk+++
ARCHIV - In der Tongrube Vehlitz werden am 12.03.2008 im Kreis Jerichower Land (Sachsen-Anhalt) Erdmassen bewegt. Im Skandal um illegale Müllentsorgung in Sachsen-Anhalt hat die Staatsanwaltschaft Stendal eine weitere Anklage erhoben. Foto: Jens Wolf/dpa (zu dpa «Staatsanwaltschaft erhebt weitere Anklage im Müllskandal» vom 07.01.2014) +++(c) dpa - Bildfunk+++ dpa-Zentralbild

Magdeburg/Möckern l Knapp ein Jahr nach Prozessbeginn sind am Freitag zwei ehemalige Chefs der seit Herbst 2008 insolventen Tongrubenfirma Sporkenbach Ziegelei GmbH Möckern schuldig gesprochen worden. Wegen Steuerhinterziehung verurteilte die 4. Wirtschaftsstrafkammer am Landgericht Magdeburg den Gesellschafter Edgar E. zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten - ohne Bewährung. Geschäftsführer Stefan S. erhielt ein Jahr und neun Monate auf Bewährung. Beide Verteidiger hatten Freispruch gefordert.

Im Prozess ging es um die steuerrechtliche Einstufung von Zahlungen über fünf Millionen Euro an den ehemaligen Autohaus-Besitzer Uwe S. Diese wurden fälschlicherweise als Betriebsausgaben deklariert, um den Gewinn der Firma zu minimieren. Dadurch soll ein Steuerschaden von 1,2 Millionen Euro entstanden.

Die Verteidigung von Edgar E. hatte stets betont, dass die Arbeit von Uwe S. als Berater wertsteigernd für das Unternehmen gewesen sei und er deshalb diese Provisionen auch verdient gehabt habe. Das Gericht sah das anders. Der Vorsitzende Richter Gerhard Köneke: "Die Zahlungen waren Vorfälle, die sich auf Gesellschafterebene abgespielt haben. Es gibt keinen Grund, dass es sich um Betriebsausgaben handelt."

Stefan S. verwies auf eine strikte Abtrennung zwischen kaufmännischem und technischem Bereich. Mit den Steuererklärungen habe er nie etwas zu tun gehabt. Das berücksichtigte das Gericht und setzte entgegen der Forderung der Staatsanwaltschaft seine Strafe zur Bewährung aus. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Ob die Verteidiger in Revision gehen, steht noch nicht fest. Michael Bärlein, Anwalt von Edgar E.: "Wir lassen das jetzt sacken und werden die nächsten Schritte beraten."

In den von der Ziegeleifirma betriebenen Tongruben in Möckern und Vehlitz wurden möglicherweise auf kriminelle Art rund 1,3 Millionen Tonnen falsch deklarierter Müll abgekippt. Die beiden Verurteilten und weitere Beschuldigte werden sich auch dazu vor Gericht verantworten müssen. Diese Prozesse haben noch nicht begonnen.