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Prozess-Parteien ziehen Berufungsanträge vor dem Magdeburger Landgericht zurück Bewährungsstrafe für flüchtigen Fahrer nach Todesdrama auf der A2

Von Matthias Fricke 30.01.2014, 02:29

Magdeburg l Es sind schreckliche Bilder, die bei den damals am Unfallort eingetroffenen Polizisten am Mittwochmorgen im Landgericht Magdeburg wieder hochkommen. Auch wenn das Geschehen fast drei Jahre zurückliegt. Ein qualmender Haufen Blech, eine verkohlte Leiche, so etwas ist auch für Beamte der Autobahnpolizei kein Alltag.

Eine erneute Zeugenaussage in der Berufungsverhandlung gegen den 32-jährigen Angeklagten Henry B. aus Berlin wegen Unfallflucht bleibt ihnen aber erspart. Der Prozess dauert nur wenige Minuten. Nebenkläger und der Angeklagte ziehen ihre Berufungsanträge zurück. Das Urteil des Amtsgerichtes vom 6. Juni 2013 zu einer Freiheitsstrafe von 15 Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt ist, wird damit rechtskräftig. Vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung hatte das Amtsgericht Magdeburg den Berliner freigesprochen. Zwei Gutachter konnten nicht übereinstimmend erklären, was genau zum Zusammenstoß der Autos führte.

Das Geschehen in der Nacht zum 25. März 2011 gegen 2.30 Uhr soll sich so abgespielt haben: Die Autobahn 2 in Höhe der Abfahrt Kannenstieg bei Magdeburg ist kaum befahren. In Fahrtrichtung Hannover ist dort der Pole Pawel Sch. mit seinem Opel Astra unterwegs. Der damals 30-Jährige fährt zur Arbeit nach Holland und befindet sich mit seinem Wagen zum Unfallzeitpunkt auf der rechten Fahrspur. Gutachter ermitteln später eine Fahrtgeschwindigkeit von etwa 80 bis 90 km/h. Unklar bleibt bis zum Schluss, ob er genau an dieser Stelle gerade auf die Autobahn aufgefahren und damit von der Einfädelspur auf die rechte Fahrspur gewechselt ist. Die niedrige Geschwindigkeit und einige Spuren auf der Fahrbahn könnten dafür sprechen.

Von hinten nähert sich mit einer Geschwindigkeit zwischen 154 und 168 km/h auf der freigegebenen Strecke der Audi A8 des Angeklagten. Der Aufprall ist derart heftig, dass beide Fahrzeuge 270 Meter weit geschleudert werden und auf den Dächern zum Liegen kommen. Der Opel fängt sofort Feuer. Rechtsmediziner stellen später bei der Obduktion fest, dass ein Genickbruch vor dem Verbrennen zum Tod des Opfers geführt hat.

Der 32-jährige Angeklagte schafft es hingegen nahezu unverletzt aus dem Wrack zu steigen. Vermutlich ist er durch ein offenes Seitenfenster geklettert. Beim Eintreffen der Polizei sind die Türen des Autos geschlossen.

Das Gericht ist später davon überzeugt, dass der Angeklagte selbst der Fahrer des Wagens ist. Neben einigen Spuren und Blutspritzern am Airbag finden die Ermittler auch seinen Personalausweis im Auto. An einer in der Nähe befindlichen Tankstelle erfasst den Flüchtigen eine Videokamera.

Von dort soll der Mann dann in das rund 200 Kilometer entfernte Bad Oeynhausen in Nordrhein-Westfalen getrampt sein. Er stellt sich schließlich der Polizei.

Die Gutachter planen zwischenzeitlich sogar, die Autobahn für eine Rekonstruktion des Unfalls zu sperren. Doch sie kommen zu dem Schluss, dass selbst am Tage bei den Geschwindigkeiten der Zusammenstoß unvermeidbar war. Erst recht nicht im Scheinwerferlicht.

Die Prozesskosten der Berufung teilen sich nun der Angeklagte und die Nebenkläger zu gleichen Teilen. Die Fahrerlaubnis war dem Berliner bereits im September 2011 vorläufig entzogen worden. Frühestens in drei Monaten darf er nun einen neuen Führerschein beantragen.