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Neues Abgabengesetz SPD fordert bei Entlastung der Hausbesitzer mehr Tempo

21.02.2014, 06:49

Magdeburg l Ein neues Kommunales Abgabengesetz (KAG) soll Bürger und Betriebe deutlich entlasten. Die SPD will, dass das Gesetz 2015 greift, in der CDU ist man sich noch nicht eins. Das Innenministerium hat eine erste Entwurfsfassung jetzt an die beiden Regierungsfraktionen geschickt. Die beiden mehrheitsbildenden Fraktionen sollen sich erst einigen, ehe es gesetzgeberisch weitergeht.

Rechnungen sind nach zehn Jahren verjährt - aber ab wann?

Größter Gewinn für die Hausbesitzer: Sie dürfen künftig nicht mehr mit uralten Kanal- und Straßenbaurechnungen überrascht werden. Einige Gemeinden und Abwasserverbände verschicken heute Rechnungen, obwohl die Bagger schon vor 20 Jahren abgerückt sind. Das bisherige Gesetz lässt das zu. Das verletzt nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts den Grundsatz der Rechtssicherheit. Nun soll der neue Paragraf 13b regeln, dass zehn Jahre nach Bauende die Ansprüche der Gemeinden verjährt sind. Die Kommunen befürchten nun erhebliche Einnahmeausfälle in Millionenhöhe. In der CDU gibt es daher die Forderung, den Verjährungsparagrafen erst zum 1. Januar 2016 in Kraft zu setzen, um den Gemeinden Zeit zu geben, die eine oder andere Rechnung doch noch zu stellen.

Die SPD lehnt das klar ab. "Die Gemeinden hatten genügend Zeit, Bescheide zu verschicken. Wir brauchen jetzt endlich Rechtsfrieden", sagt Innenpolitiker und Fraktionsvize Rüdiger Erben. Die SPD will, dass die Verjährung wie das gesamte Gesetz spätestens zum 1. Januar 2015 gilt. Das Innenministerium sei ohnehin schon sehr spät dran mit seinem Entwurf. Das richtungweisende Verfassungsgerichtsurteil wird am 5. März schon ein Jahr alt.

Auch die juristischen Fachleute im Landtag erheben dagegen Bedenken, einen Paragrafen 2016 und das restliche Gesetz 2015 in Kraft zu setzen. CDU-Fraktionschef André Schröder sagte, die Innenpolitiker beider Fraktionen würden sich Anfang März beraten und dann einen Lösungsvorschlag unterbreiten. "Im Grundsatz sind wir uns aber einig: Es gilt künftig eine Verjährungsfrist von zehn Jahren."

Mengenrabatte - ein Gewinn für alle?

Eine zweite große Änderung beträfe Unternehmen, die große Mengen Wasser verbrauchen und enorme Abwasserfrachten haben - wie in der Getränke- und Papierbranche. Da bislang Mengenrabatte bei Wasser gar nicht und bei Abwasser nur sehr eingeschränkt möglich sind, klemmen sich mehr und mehr dieser Firmen vom öffentlichen Netz ab. Sie haben eigene Brunnen und eigene Kläranlagen. So gehen dem öffentlichen Netz aber Fracht und den Verbänden viele Einnahmen verloren. Der Einwohnerrückgang in vielen Regionen verschärft das Problem. Geht das so weiter, erwarten Fachleute eine deutliche Steigerung der Kubikmeterpreise. Das Inneministerium schlägt daher vor, dass Trink- und Abwassergebühren "degressiv bemessen" werden können.

Das brächte "positive Auswirkungen für alle Nutzer", steht in der Gesetzesbegründung. Die CDU stützt den Vorstoß; die SPD grundsätzlich auch - wobei man sich nich die Feinheiten anschauen müsse, sagte Erben. Zustimmung kommt auch von Stadtwerken. Magdeburgs SWM-Chef Helmuth Herdt: "Diese Regelung gibt uns die Chance, künftige Preisanstiege zu dämpfen." Die Rabatte für die Betriebe müssten zwar von allen getragen werden, doch der Gewinn sei für alle Haushaltskunden unter dem Strich größer.