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Anklage gegen Hallenser Oberbürgermeister Bernd Wiegands Stern sinkt

Von Petra Buch 22.02.2014, 01:42

Halle (dpa) l Mehr Transparenz im Rathaus - das hatte Halles Oberbürgermeister Bernd Wiegand versprochen. Nun muss er der Justiz offenbaren, ob mit der Bezahlung seiner Leute alles rechtens ist.

Halles Oberbürgermeister Bernd Wiegand (parteilos) droht wegen mutmaßlich unrechtmäßiger Bezahlung einiger seiner engsten Mitarbeiter ein Prozess. Die Staatsanwaltschaft hat ihn wegen schwerer Untreue in drei Fällen angeklagt.

Der Stadt könnte bis zum Ende seiner Amtszeit durch Mehrausgaben ein Schaden von bis zu 300000 Euro entstehen, erklärte ein Sprecher des Landgerichts Halle am Freitag. Der Oberbürgermeister weist die Vorwürfe zurück. Wiegand soll unmittelbar nach seinem Amtsantritt am 1. Dezember 2012 drei von ihm ausgesuchten Mitarbeitern vertraglich mehr Geld zugesichert haben, als im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst vorgesehen ist. Konkret geht es um ihre Eingruppierung in puncto Berufserfahrung.

Wiegand muss sich zu den Vorwürfen äußern

Statt in die sogenannte Erfahrungsstufe 1 seien die drei Mitarbeiter durch Wiegands Handeln in die höhere Stufe 5 eingruppiert worden, erklärte ein Gerichtssprecher.

Dadurch sei ein sogenannter Gefährdungsschaden entstanden. Um diesen zu ermitteln, seien für die Anklage die bisherigen und die voraussichtlich zu erwartenden Entgeltzahlungen für die drei Mitarbeiter einbezogen worden. Die Mitarbeiter seien befristet für die Amtszeit des Oberbürgermeisters eingestellt worden. Das sind sieben Jahre.

Nach Angaben von Wiegand hat der Personalrat damals der Einstellung und der Vergütungsgruppe zugestimmt, die sogenannte Erfahrungsstufe aber abgelehnt. "Es geht allein darum, ob Erfahrungen aus vorherigen beruflichen Tätigkeiten bei einer Neueinstellung berücksichtigt werden können", argumentierte der Oberbürgermeister. So habe in einem anderen Fall das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass die Entscheidung letztlich der Oberbürgermeister treffen müsse.

Dagegen geht die Staatsanwaltschaft davon aus, dass Wiegand die Rechtsnormen falsch angewandt und sich damit der Untreue schuldig gemacht hat. Nach Angaben des Landgerichts hat die Wirtschaftsstrafkammer dem Oberbürgermeister die Anklage zugestellt. Er habe vier Wochen Zeit, sich zu äußern.

Erst dann werde das Gericht entscheiden, ob es tatsächlich zum Prozess gegen Wiegand kommt. Nach Angaben des parteilosen Oberbürgermeisters gingen die Ermittlungen auf zwei anonyme Anzeigen sowie ein Schreiben der Stadtratsfraktionen von SPD, CDU und FDP zurück.