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Frühverrentungen 200000 wollen mit 63 Jahren in Rente gehen

Von Steffen Honig 05.03.2014, 02:25

Magdeburg. l Die abschlagsfreie Rente mit 63 Jahren nach 45 Beitragsjahren ist eines der zentralen Vorhaben der Großen Koalition. Vom Kabinett bereits beschlossen, erweist sich die Schaffung eines Gesetzes bis Juni 2014 als schwierig. Die Hauptkritik kommt von der CDU, die eine Welle von Frühverrentungen befürchtet.

Der Knackpunkt für die CDU ist: Fünf Jahre Arbeitslosigkeit sollen maximal in die 45 Beitragsjahre einfließene dürfen, aber nicht zum Ende des Erwerbslebens. Sonst, so mahnt etwa Unionsfraktionschef Volker Kauder, "laufen wir in eine Frühverrentungs- welle hinein". Die Befürchtung: Arbeitnehmer melden sich mit 61 Jahren arbeitslos und gehen dann mit 63 Jahren in den Ruhestand. Das will die Union im laufenden Gesetzgebungsverfahren verhindern.

Wie viele Menschen aus Sachsen-Anhalt abschlagsfrei mit 63 in Rente gehen werden, ist nach derzeitigem Stand unklar. Dies ergaben Volksstimme-Nachfragen beim Sozialministerium des Landes wie bei der Deutschen Rentenversicherung Mitteldeutschland.

Eine bundesweite Hausnummer gibt es aber: Rund 200000 Menschen könnten demnach in diesem Jahr die Rente mit 63 Jahren beantragen. Mit dieser Zahl operiert das Bundesarbeitsministerium. Doch Christian Westhoff, ein Sprecher des Ministeriums, schränkt ein: Es gebe keine belastbaren Daten von all jenen, die über 58 seien und noch im Erwerbsleben stehen. "Da weiß man erst Genaues, wenn der Antrag gestellt wird." Westhoff verweist darauf, dass schon jetzt von der Möglichkeit Gebrauch gemacht wird, mit 63 in Rente zu gehen - mit finanziellen Einbußen. Diese Gruppe ist in der geschätzten Zahl von 200000 Antragstellern bereits enthalten.

Die Zahl der Frühverrentungen wird auch nach Ansicht des Arbeitsministeriums steigen - ob daraus tatsächlich eine Welle wird, ist aber offen. Westhoff verweist darauf, dass für alle Arbeitnehmer ab Jahrgang 1952 die "Treppenregelung" wie für jeden anderen Rentenbeginn gilt: Zur Rente mit 63 kommen ab 2015 schon zwei Monate dazu, von Jahr zu Jahr werden es dann mehr.

Gegen die Renten-Brücke - Arbeitslosigkeit mit 61 mit Übergang in die Rente mit 63 - müsse eine verfassungskonforme Regelung gefunden werden. Diese Variante wäre durch die zwei Jahre Arbeitslosengeld auch mit deutlichen Einbußen für die Betroffenen verbunden. Westhoff: "Das wäre für sie eine teure Angelegenheit."