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Widerspruch gegen Suspendierung Finzelberg will auf dem Klageweg zurück ins Amt

Von Franziska Ellrich 13.03.2014, 02:20

Burg/Genthin l Landrat Lothar Finzelberg will zurück an seinen Schreibtisch. Am 5. März hatte ihn der Kreistag des Jerichower Landes mit einem Beschluss für drei Monate suspendiert. Dagegen hat Finzelberg jetzt Widerspruch beim Magdeburger Verwaltungsgericht eingelegt. Doch so eine Entscheidung kann dauern. Und darauf will der Landrat nicht warten. Mithilfe eines vorläufigen Rechtsschutzverfahrens will Finzelberg die Rückkehr an seinen Arbeitsplatz beschleunigen.

"Das ist eine Art Eilverfahren, in dem das Gericht nur eine vorläufige Entscheidung trifft", erklärt Christoph Zieger, Sprecher des Magdeburger Verwaltungsgerichtes. Denn: Lothar Finzelberg durfte am Morgen nach der Entscheidung der Kreistagsmitglieder mit 22 zu elf Stimmen nicht zurück an seinen Schreibtisch. "Herrn Finzelberg sofort vollziehbar die Ausübung seiner Dienstgeschäfte als Landrat zu verbieten, einschließlich des Aufenthaltes in den Diensträumen und der Führung dienstlicher Ausweise", lautete der Antrag der CDU-Fraktion.

Seit genau einer Woche übernimmt nun der erste Vorstand in der Kreisverwaltung Bernhard Braun die Aufgaben des Landrates. Mit dem Rechtsschutzverfahren geht Finzelberg "gegen die sofortige Wirkung des Beschlusses vor", erklärt Zieger. Im Verwaltungsgericht wird deswegen geprüft, ob der Widerspruch eine aufschiebende Wirkung hat, und der Landrat bis zu einer Entscheidung die Amtsgeschäfte wieder aufnehmen darf.

Die Suspendierung durch den Kreistag sei nicht gerechtfertigt, begründet Finzelberg die rechtlichen Schritte gegenüber der Volksstimme. "Die Arbeit in der Verwaltung läuft gut, an mich wurden keine Probleme herangetragen", sagt Finzelberg.

Das sehen einzelne Kreistagsmitglieder anders. "Mitarbeiter der Kreisverwaltung mussten vor Gericht aussagen und haben den Landrat teilweise belastet. Dies hat bereits zu Spannungen geführt", heißt es in einem Antrag, den 13 Mitglieder mit dem Ziel der Beurlaubung stellten.

Lothar Finzelberg wurde wegen Falschaussage vor dem Parlamentarischen Untersuchungsausschuss zum Müllskandal bereits in zweiter Instanz zu neun Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Und der nächste Prozess steht an: Die Stendaler Staatsanwaltschaft hat Anfang März Anklage gegen Finzelberg wegen Bestechlichkeit und Steuerhinterziehung im besonders schweren Fall erhoben.

Wann über den Widerspruch zur Suspendierung entschieden wird, kann der Sprecher des Verwaltungsgerichtes noch nicht sagen. "Zuerst bekommt die Gegenseite eine Chance, Stellung zu nehmen."