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"Sie haben auf Zeit gespielt"

14.03.2014, 01:22

Richter Rupert Heindlin seiner Urteilsbegründung:

"Das bloße Berufen darauf, die Bank habe quasi alles alleine gemacht, nehmen wir Ihnen nicht ab. Sie waren getrieben von der Angst vor Entdeckung. Sie hatten viele Jahre Zeit, ihre Angelegenheiten in Ordnung zu bringen. Sie haben es nicht getan, sondern auf Zeit gespielt. (...) Die Dimensionen waren Ihnen bekannt. (...) Wir kommen zu dem Ergebnis, dass nur mit den vorgelegten Unterlagen keine wirksame Selbstanzeige hätte erstattet werden können. Es ist keine missglückte Selbstanzeige, sondern eine unzureichende Selbstanzeige. (...) Dennoch haben wir ganz erheblich zu Ihren Gunsten das Geständnis gewertet. (...) Es wird manchmal vergessen, dass die Steuerhinterziehung ein Vorsatzdelikt ist. (...)"