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Falschgeld So läuft das Geschäft mit den "Blüten"

Nach der Festnahme von zwei Italienern in Schönebeck mit einer
Falschgeldladung beantwortet die Volksstimme die wichtigsten Fragen zum
Geschäft mit den "Blüten".

11.04.2014, 01:21

Was ist das Besondere an den "Blüten" aus Italien?

Die Fälschungen sind von den echten Scheinen kaum noch zu unterscheiden. Nur einige Sicherheitsmerkmale können die Profis noch nicht nachmachen. Das sind unter anderem die Durchsichtselemente und das fühlbare Druckbild. Hingegen sind zum Beispiel die Wasserzeichen gut nachgemacht. Auch fluoreszierende Elemente, die unter UV-Licht sichtbar sind, können die Fälscher imitieren. Die Schönebecker "Blüten" waren so gut, dass sie Verbraucher und Verkäufer nicht ohne Weiteres erkannt hätten.

Wie bringen die Fälscher die Scheine in den Umlauf?

Nachdem die "Pakete" aus der Fälscherwerkstatt geliefert worden sind, werden die "Blüten" bei größeren Bargeldzahlungen, z.B. beim Gebrauchtwagenankauf, in den Verkehr gebracht. Viele Scheine gelangen aber auch vereinzelt bei Einkäufen in den Umlauf. Dabei kaufen die Ganoven möglichst kleine Dinge, um an das echte Geld zu kommen. In Sachsen-Anhalt sind im Jahr 2013 etwa 85 Prozent der Scheine erst in der maschinellen Geldbearbeitung entdeckt und aus dem Verkehr gezogen worden. Dies erfolgt bei den Geld- und Werttransportunternehmen. Den Verkäufern aus dem Handel bietet die Bundesbank zusätzlich Schulungen an, um Falschgeld besser erkennen zu können.

Gibt es in Sachsen-Anhalt eine Falschgeldschwemme?

Nein. Im vergangenen Jahr wurden etwas mehr als 500 Scheine im Wert von 28.500 Euro "angehalten". Das ist der Fachausdruck für das Sicherstellen. Auf 10.000 Einwohner kamen damit zwei Fälschungen. Bundesweit sind es sechs. Vor allem Ballungszentren wie Hamburg, aber auch der Ruhrpott sind eher die Zielgebiete der "Blüten".

Muss ich Angst vor Fälschungen aus Automaten haben?

Nein. Geldautomaten werden nur mit maschinell kontrolliertem Geld bestückt.

Was sollte man in einem Verdachtsfall tun?

Bringen Sie den Schein zum Prüfen in die Bank. Auf jeden Fall keine "Blüte" in den Verkehr bringen. Es droht eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe.