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Beurlaubung Entscheidung im Fall Finzelberg Ende April

19.04.2014, 01:13

Burg/Stendal (da) l Ende des Monats wird es wohl eine Entscheidung zum vorläufigen Rechtsschutzverfahren im Fall der Beurlaubung von Lothar Finzelberg geben. Das kündigte das Verwaltungsgericht Magdeburg auf Nachfrage an.

Mithilfe des Verfahrens will der ehemalige Landrat seine Rückkehr an den Arbeitsplatz beschleunigen. "Die Kammer ist weiter in der Vorbereitung", sagt Christoph Zieger, Pressesprecher des Verwaltungsgerichtes Magdeburg.

Vor gut einem Monat hatte der Kreistag Finzelberg aufgrund der wiederholten Verurteilung im Prozess wegen uneidlicher Falschaussage vor dem Parlamentarischen Untersuchungsausschuss suspendiert. Auch wenn das vorläufige Rechtsschutzverfahren eine Art Eilverfahren ist, gibt es für eine Entscheidung keine Frist.

Finzelbergs Revision in Vorbereitung

"Das bedeutet lediglich, dass es bevorzugt bearbeitet wird. Wir handeln lieber nach dem Grundsatz Richtigkeit vor Schnelligkeit", erklärt der Pressesprecher. Wenn der Antragsteller einen Bericht schreibt, hat die Gegenseite noch die Möglichkeit, sich zu äußern. "Hier sind die Fristen schon recht eng gesetzt, damit das Ganze zeitlich komprimiert ablaufen kann", erklärt Zieger. Letztendlich habe man aber immer auch die rechtliche Entscheidung im Auge.

Im Fall der Revision gegen das Urteil im Prozess wegen uneidlicher Falschaussage vom Landgericht Stendal gibt es noch keinen weiteren Sachstand. "Das Urteil ist bei uns eingetroffen und jetzt wird die Revision geführt", sagte Finzelbergs Verteidiger Andreas Meschkat. Das bestätigt auch Dr. Michael Steenbuck, Pressesprecher des Stendaler Landgerichts. "Das Urteil wurde den Parteien bereits am 8. April zugestellt. Herr Finzelberg hat jetzt bis zum 8. Mai Zeit, sein Rechtsmittel zu begründen", erklärt Steenbuck. Der ehemalige Landrat wurde im Januar in zweiter Instanz zu neun Monaten Bewährungsstrafe wegen Falschaussage verurteilt.