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Toter an der A9 Verteidigung hält Mord für nicht erwiesen

Der Fall sorgte 2012 für Aufsehen. Ein Mann aus Bayern wird von einem
Autobahnparkplatz in Sachsen-Anhalt in einen Wald verschleppt. Tage
später wird seine Leiche gefunden.

21.05.2014, 16:53

Dessau-Roßlau (dpa) | Im Prozess um den gewaltsamen Tod eines Münchners in einem Wald an der A9 hat die Verteidigung für zwei Angeklagte jeweils acht Jahre Haft gefordert. Den Vorwurf des Mordes sahen die Anwälte als nicht erwiesen an, auch nicht für einen dritten Angeklagten.

Dessen Verteidiger forderte am Mittwoch vor dem Landgericht Dessau-Roßlau, seinen Mandanten nicht zu lebenslanger Haft zu verurteilten, er legte sich bei seiner Forderung aber nicht auf ein konkretes Strafmaß fest.

In dem Prozess müssen sich insgesamt fünf Männer verantworten. Auch die Staatsanwaltschaft war in ihrem Plädoyer vergangene Woche vom Mordvorwurf abgerückt und hatte teils lebenslange Haft wegen Raubes mit Todesfolge gefordert. Laut Anklage waren die Täter auf die Geldkarten ihres Opfers samt Geheimzahl aus. Sie sollen den Mann im Januar 2012 von einem Parkplatz an der Autobahn 9 (Berlin-München) bei Dessau verschleppt und dann in einem unwegsamen Waldstück zu Tode geprügelt haben. Seine Leiche wurde in einem Transporter entdeckt.

Die Angeklagten wurden in Litauen festgenommen. Der Prozess soll am Freitag mit weiteren Plädoyers der Verteidigung fortgesetzt werden, wie ein Gerichtssprecher mitteilte.