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Magdeburger Online-Ordnungsamt Wenn das Amt Häufchen prämiert und Schlüpfer verteilt

Von Robert Richter 13.06.2014, 03:21

Magdeburg l Sie verkünden freies Parken für alle oder das Ende der Sperrstunde und loben für aufgelesene Hundehaufen Prämien aus: Im Internet zeigen sich seit dem Wochenende Magdeburger Ordnungsbeamte bei Facebook und Twitter angeblich besonders bürgernah und preisen im eigenen Fan-Shop blütenweiße Schlüpfer "von Ihrer Lieblingsbehörde" an. Das Ziel: Schluss mit dem Chaos, Magdeburg soll "Zentrum ordnungspolitischer Schönheit" werden.

Die Online-Ordnungshüter sorgen bei der wahren Behörde jedoch nicht eben für Begeisterung. Stadtsprecherin Cornelia Poenicke: "Bei beiden Profilen handelt es sich nicht um offizielle Seiten der Stadt Magdeburg." Fakt ist: Viele Nutzer können zwar über die falschen Ordnungshüter und ihre Streiche herzlich lachen. Doch denen droht nun echter Ärger, wie die Behördensprecherin klarmacht: "Die Landeshauptstadt hat rechtliche Schritte eingeleitet."

Stadt Magdeburg will Seite löschen lassen

Wer narrt da das Amt, das mit Knöllchenverteilern, Lärmschützern und anderen Kontrolleuren nicht gerade von allen geliebt wird? Das ist derzeit völlig unklar. Sind besonders gewitzte Beamte selbst am Werk? Die Online-Beamten, die mit den offiziellen Kontaktdaten des Ordnungsamtes agieren, bleiben jedenfalls bei allen Anfragen dabei "Nehmen Sie zur Kenntnis: Wir sind das Ordnungsamt."

Unterdessen bekam der 500. Facebook-Fan gerade einen Anti-Chaos-Schlüpfer aus der frischen Unterwäschekollektion des Amtes geschenkt. Dieser werde gern an die Meldeadresse des glücklichen Bürgers verschickt. "Alternativ bestellen Sie einfach selbst in unserem Online-Shop. Die Kosten verrechnen wir mit Ihrem nächsten Bußgeldbescheid."

Die Stadt will, dass die Seiten gelöscht werden. Was kann sie unternehmen? Dazu der Magdeburger Anwalt Lars Hänig-Werner, der auf Internetrecht spezialisiert ist: "Am ehesten ließe sich wegen eines Verstoßes gegen das Namensrecht vorgehen. Die unberechtigte Verwendung dürfte sich als Namensanmaßung darstellen."

Schadenersatz für Anwaltskosten verlangen

Der Betreiber der Seite löse eine "Zuordnungsverwirrung" aus, denn der Betrachter könne glauben, eine offizielle Seite vor sich zu haben. Solche Probleme lassen sich über die Anbieter der Online-Dienste regeln. Möglicherweise könnte die Stadt aber auch wegen der "Verwendung oder Verballhornung des Stadtwappens" Ansprüche geltend machen, so der Experte: "Die Verwendung bedarf grundsätzlich der Genehmigung der Behörde."

Wolle die Kommune die "rechtliche Keule" schwingen, könne sie mit einer Abmahnung vorgehen. Anwalt Hänig-Werner erklärt: "Neben der Unterlassung der zukünftigen Verwendung könnte Schadensersatz für dabei anfallende Anwaltskosten verlangt werden. Und anwaltliche Abmahnungen sind in der Regel teuer."

Inzwischen wabert der neueste Coup aus der Online-Amtsstube durchs Netz: Für jeden aufgelesenen und beim Fundbüro abgegebenen Hundehaufen werde ab sofort eine Prämie von 1 Euro gezahlt. "Besonders große, stark riechende Exemplare" würden "individuell höher vergütet". Ein Facebooknutzer ahnte angesichts dieser Sch...idee bereits: "Schade, dass diese witzige Seite bald weg sein wird."