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Wildtierstation Thale Der "Eulen-Mann" muss zahlen, hat aber kein Geld

Von Oliver Schlicht 14.06.2014, 03:12

Magdeburg l Vor dem Magdeburger Landgericht wurde am Freitag gegen Jens Rennecke aus Thale verhandelt. Es geht um die Rückzahlung von 10.500 Euro an einen Bekannten.

Rennecke brachte es in den vergangenen zwei Jahren als der "Eulenmann von Thale" zu einer gewissen medialen Berühmtheit. Unter der Serienüberschrift "Der Kauz und sein Vogel" veröffentlichte eine große Boulevardzeitung mehrere Artikel über den Harzer - zum Beispiel wie er mit einer herrenlosen Waldohreule frühstückt oder ihr - mit Sturzhelm - versucht, das Fliegen beizubringen. "Inzwischen will ich mit dieser Zeitung nichts mehr zu tun haben, obgleich ich ihr viel verdanke", sagte er am Rande des Verfahrens.

In dem Zivilprozess wird der selbst erklärte Eulenfreund von Ralf Blochwitz verklagt. Rennecke hatte vorgegeben, besagte 10.500 Euro zum Aufbau einer Wildtierstation verwenden zu wollen. Doch eine solche Station wurde nie gebaut. "Zurückgezahlt hat er das Geld aber auch nicht", beklagt Blochwitz. Gegen eine gerichtlich bereits angeordnete Zahlungsaufforderung hatte Rennecke Einspruch erhoben. Diesen Einspruch nahm er am Freitag auf Raten seines Anwaltes zurück. Damit endete das Verfahren. Blochwitz kann die Summe nun behördlich pfänden lassen. "Ich hoffe, das dauert nicht 30 Jahren", so Blochwitz hoffnungsvoll.

Doch Geld hat Rennecke nicht, wie er sagt. Arbeiten könne er als gelernter Zootechniker nicht mehr. Rennecke: "Ich habe ein kaputtes Genick und strebe eine Frühverrentung an. Bis dahin werde ich von Hartz IV leben." Auch aus seiner Schriftsteller-Karriere sei nichts geworden, weil niemand seine Bücher kaufen wollte. Rennecke hat mehrere Bände zum Thema "Menschenleben" geschrieben, behauptet er. Sein Drehbuch "Der Mensch - Dein Freund" wurde bislang nicht verfilmt. Gegen Rennecke läuft am Amtsgericht Quedlinburg auch noch ein Strafverfahren wegen Betrugs - auch in der Angelegenheit "Wildtierstation".

Dieses Verfahren ist aktuell ausgesetzt, weil das Gericht die Schuldfähigkeit von Rennecke gutachterlich prüfen lassen will. Dem hat er sich bislang entzogen. Warum? "Ich bin doch nicht verrückt", so seine Begründung auf Nachfrage. Gegenüber Richterin Claudia Lanza-Blasing äußerte er angesichts des großen Medieninteresses im Gerichtssaal allerdings den Verdacht, dass er einen Vogel haben könnte. Diese Bemerkung blieb von der Richterin unwidersprochen.