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Gründerzeit-Hallen in Salbke Gericht untersagt Abriss auf RAW-Gelände

25.06.2014, 03:19

Magdeburg l Das Verwaltungsgericht Magdeburg hat am Dienstag den Abriss von denkmalgeschützten Bauten auf dem Gelände des ehemaligen Reichsbahnausbesserungswerks (RAW) in Salbke untersagt. Der Eigentümer, eine Beteiligungsgesellschaft aus Görlitz, hatte gegen das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt geklagt. Er forderte unter anderem eine denkmalrechtliche Genehmigung für den Abriss der baulichen Anlagen. Ursprünglich wollte der Eigentümer zusammen mit einem Berliner Investor auf dem Gelände einen großen Solarpark errichten. Das Verwaltungsgericht hat das mit dem Urteil (Aktenzeichen: 4 A 167/12 MD) nun abgewiesen.

Das Gericht ist zu dem Ergebnis gekommen, dass die Gebäude auch durch die Brandstiftung ihren Denkmalcharakter nicht verloren haben. Der Eigentümer könne sich auch nicht auf eine wirtschaftliche Unzumutbarkeit des Erhalts der Anlagen berufen, heißt es in dem Urteil. Als Grund nannte das Gericht die Tatsache, dass bereits beim Erwerb des rund 25 Hektar großen Grundstücks zu einem Kaufpreis von etwa 16 000 Euro der Sanierungsbedarf der denkmalgeschützten Gebäude bekannt gewesen sein müsste.

Während der Verhandlung gab der Anwalt des Klägers, Michael A. Mochner, an, dass man an dem Bebauungsplan festhalte, die Errichtung eines Solarparks derzeit wirtschaftlich aber nicht tragbar sei.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es kann in Berufung bei dem Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt innerhalb eines Monats nach Zustellung der Entscheidung gegangen werden.