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Haftstrafen für Rechte Mit Eisenstangen zum Bierholen

26.06.2014, 01:15

Halle (dpa) l Zweieinhalb Jahre nach dem Angriff auf eine Gruppe von Punks in Sangerhausen hat das Landgericht Halle am Mittwoch fünf Angehörige der rechten Szene zu Haft- und Bewährungsstrafen verurteilt. Drei Jahre und drei Monate sowie zweieinhalb Jahre erhielten die beiden Angeklagten, die das Gericht als Haupttäter ausgemacht hat. Das Gericht sprach sie der gemeinschaftlich begangenen Körperverletzung schuldig.

Bei einer Schlägerei vor einem Jugendclub hatten die Beschuldigten sieben Menschen verletzt, einige davon schwer. Die drei übrigen Angeklagten erhielten Bewährungsstrafen zwischen eineinhalb Jahren und einem Jahr und acht Monaten.

Der Staatsanwalt hatte für vier der Beschuldigten überraschend Freisprüche beantragt, da ihnen die Taten nicht im Einzelnen zugeordnet werden konnten. Richterin Ursula Mertens erklärte jedoch, durch ihr gemeinsames Handeln hätten sich alle fünf schuldig gemacht. Das Gericht folgte somit der Argumentation der Nebenklage, die von gemeinschaftlich begangener Körperverletzung ausgegangen war.

In ihrer Urteilsbegründung erklärte Richterin Mertens, die Angeklagten hätten sich als Opfer dargestellt, seien aber Täter gewesen. Während ihre Opfer Nasenbeinbrüche, schwere Hämatome und Hautverletzungen davongetragen hätten, seien sie bei der Auseinandersetzung vor dem Jugendclub unverletzt geblieben. Und nicht sie, sondern die Punks seien es gewesen, die zum Teil extrem betrunken waren, sagte die Richterin. Die Aussage, zur Tatzeit "sturzbesoffen" gewesen zu sein, sei deshalb als Schutzbehauptung der Angeklagten zu sehen.

Die nun Verurteilten, die sich am Tag der Tat zunächst zu einer Geburtstagsfeier getroffen hatten, waren nach eigenen Angaben unterwegs gewesen, um Bier zu holen. "Warum man dazu Schlagstöcke mitnehmen muss, leuchtet mir nicht ein", sagte Mertens. Als sie die Gruppe vor dem Jugendclub sichteten, seien sie zum Angriff übergegangen.