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Sachsen-Anhalt Jede zweite Hartz-IV-Klage erfolgreich

Ein großer Anteil aller Streitigkeiten um Hartz-IV-Leistungen endet
zugunsten der Leistungsempfänger. Sozialrichter sehen dennoch einen
Trend in Richtung Rechtsfrieden.

Von Hagen Eichler 30.06.2014, 03:37
Empfangsschalter in einer Arbeitsagentur. Foto: Oliver Berg/Illustration
Empfangsschalter in einer Arbeitsagentur. Foto: Oliver Berg/Illustration dpa

Magdeburg l Auch knapp zehn Jahre nach Inkrafttreten von Hartz IV ist die Zahl falscher Entscheidungen in den Jobcentern hoch. In Sachsen-Anhalt waren im vergangenen Jahr 52 Prozent aller Klagen und Widersprüche von Hartz-IV-Empfängern ganz oder teilweise erfolgreich. Das zeigen aktuelle Zahlen des Landessozialgerichts.

Sehr oft geht es um die Frage, welche Unterkunft für einen Arbeitslosen oder Bedarfsgemeinschaften angemessen ist. Gestritten wird beispielsweise darüber, ob die Quadratmeterzahl oder die Heizkosten zu hoch sind oder ob der Mitbewohner in Wahrheit der Lebenspartner ist.

In anderen Fällen wehrten sich Hartz-IV-Empfänger gegen Leistungskürzungen oder die Rückforderung von Zahlungen.

Das Sozialgesetzbuch II, im Volksmund Hartz IV genannt, gilt als extrem komplexes Regelwerk, das zudem mehrere Dutzend Mal geändert wurde. "Das war schwierig zu handhaben", sagt Carsten Schäfer, Vorsitzender Richter am Landessozialgericht in Halle. Allerdings hätten sich die Regeln langsam auch bei den Leistungsempfängern herumgesprochen. "Wir sehen einen Trend in Richtung Rechtsfrieden", sagt Schäfer.

Tatsächlich sinkt die Zahl der Klagen mittlerweile. Bei den Sozialgerichten in Magdeburg, Halle und Dessau-Roßlau gingen im vergangenen Jahr rund 13.000 Klagen und Anträge auf einstweiligen Rechtsschutz ein. Das ist ein Fünftel weniger als vier Jahre zuvor. Sozialrichter Schäfer führt das auch darauf zurück, dass die Mitarbeiter in den Jobcentern heute besser geschult seien. Die Zahl der Leistungsempfänger sank in diesem Zeitraum allerdings auch um etwa ein Zehntel.

Bei den Klagen gegen Leistungskürzungen, die einen kleinen Teil aller Streitigkeiten ausmachen, liegen in Sachsen-Anhalt die Erfolgsaussichten noch über dem Bundesschnitt. Jede zweite Klage bekam im vergangenen Jahr vor Gericht zumindest teilweise recht oder erzielte einen günstigen Vergleich. Bundesweit lag die Quote bei 42 Prozent.

In Sachsen-Anhalt verhängten die Jobcenter knapp 50.000 Mal Sanktionen - meist als Strafe dafür, dass ein Arbeitsloser nicht zu einem vereinbarten Termin erschienen war. Gegen Sanktionen gab es im vergangenen Jahr lediglich 300 Klagen.