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Parlamentsreform in Sachsen-Anhalt Landtag soll um acht Sitze verkleinert werden

Von Michael Bock 01.07.2014, 03:35

Magdeburg l Landtagspräsident Detlef Gürth (CDU) sowie die Vorsitzenden der vier im Landtag vertretenen Fraktionen wollen am heutigen Dienstag in Magdeburg über den Stand der geplanten Parlamentsreform informieren. Offiziell wollte sich am Montag niemand äußern. Doch es herrscht in den Landtagsfraktionen inzwischen Einvernehmen darin, die Zahl der Landtagsabgeordneten von derzeit 91 (tatsächlich sind es aufgrund von Überhang- und Ausgleichsmandaten 105) auf 83 zu reduzieren.

Für einen solchen Vorschlag hatte Gürth bereits vor mehr als einem Jahr große Sympathie erkennen lassen. Auch der Landtag müsse sich der Bevölkerungsentwicklung anpassen, sagte er seinerzeit. "Da können wir uns als Parlament nicht außen vor stellen." Zuletzt hatte es 2005 eine Landtagsverkleinerung gegeben. Damals war die Zahl der Abgeordneten von 99 auf 91 reduziert worden.

Sachsen-Anhalt hat eines der größten Parlamente

Geplant ist jetzt, die Verkleinerung des Parlamentes in zwei Schritten zu vollziehen. Ab 2016, dem Beginn der neuen Legislaturperiode also, soll der Landtag um vier Sitze - zwei Direkt- und zwei Listenmandate - verkleinert werden. Ab dem Jahr 2021 sollen dann weitere vier Sitze eingespart werden. Die Konsequenz: Die Wahlkreise müssten vergrößert und somit neu geschnitten werden.

Sachsen-Anhalt leistet sich momentan eines der größten Länderparlamente Deutschlands. Auf die Einwohnerzahl bezogen hat nur das Saarland mehr Abgeordnete. Bei einer Reduzierung auf 83 Parlamentarier wäre Sachsen-Anhalt im bundesdeutschen Vergleich immer noch im Mittelfeld angesiedelt.

Im Zuge der Parlamentsreform sollen künftig zudem neue Transparenzregeln gelten. Auch in diesem Punkt haben sich die Landtagsfraktionen offensichtlich auf eine gemeinsame Linie verständigt.

Gürth hatte bereits Anfang dieses Jahres in einem Volksstimme-Interview seine Vorstellungen erläutert. Danach sollen die Abgeordneten künftig alle Tätigkeiten offenlegen, die sie neben ihrem Landtagsmandat ausüben. Diese sollten im Abgeordnetengesetz aufgenommen werden. Bislang gibt es lediglich in der Landtags-Geschäftsordnung festgelegte "Verhaltensregeln". Parlamentarier müssen angeben, welche Berufe sie neben dem Mandat ausüben. Vergütete und ehrenamtliche Tätigkeiten zum Beispiel als Mitglied eines Vorstands oder eines Aufsichtsrats sind ebenso anzuzeigen wie etwa Funktionen in Berufsverbänden oder Wirtschaftsvereinigungen.

Lobbyisten-Register soll Transparenz schaffen

Das reichte Gürth nicht. Er hat in den zurückliegenden Monaten bei den Fraktionen dafür geworben, dass künftig jeder Bürger auch wissen soll, wen ein Abgeordneter "nebenbei" berät, für wen er welches Gutachten erstellt oder von wem er sich einen Vortrag bezahlen lässt. Der Landtagspräsident sagte seinerzeit: "Die Menschen wollen zu Recht wissen, vor welchem Hintergrund Parlamentarier ihre Entscheidungen treffen." Bislang gilt: Bis zu einem Salär von monatlich 500 Euro muss die Nebentätigkeit nicht angezeigt werden. Liegt die Summe höher, ist nur der Landtagspräsident zu informieren. Künftig sollen die Parlamentarier ihre Nebeneinkünfte ähnlich wie im Bundestag in einem Staffel-System mit Bis-zu-Angaben offenlegen.

Diskutiert wird auch ein Lobbyisten-Register. Gürth: "Dadurch könnte für alle Bürger transparent gemacht werden, wer wie oft versucht, auf Entscheidungen im Landtag Einfluss zu nehmen." Meinung