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Vorschläge für Parlamentsreform Der Landtag wird transparenter

Eine Landtagskommission hat Vorschläge für eine Parlamentsreform
vorgelegt. Es geht um mehr Transparenz, mehr direkte Demokratie, eine
bessere Bürgerbeteiligung und einen verkleinerten Landtag.
Bemerkenswert: Alle Landtagsfraktionen tragen die Empfehlungen mit.

Von Michael Bock 02.07.2014, 03:18

Magdeburg l "Der demografische Wandel in Sachsen-Anhalt, aber auch gesellschaftliche Veränderungen verlangen von uns allen Reformen", sagte Landtagspräsident Detlef Gürth (CDU) am Dienstag. "Das Parlament stellt sich diesen Herausforderungen auch bei sich selbst." Deshalb hat seit Anfang dieses Jahres eine Parlamentskommision getagt. Die von allen im Landtag vertretenen Fraktionen - also CDU, Linke, SPD und Grüne - unterstützten Vorschläge liegen jetzt vor.

Parlamentsgröße

Der Landtag wird in zwei Schritten verkleinert. Ab 2016 soll die Zahl der Abgeordneten um vier zurückgehen - von derzeit 91 auf 87. Im Jahr 2021 ist eine weitere Reduzierung auf dann 83 Parlamentarier vorgesehen. Gürth sagte: "Das ist eine demokratiefeste Zahl, die es uns erlaubt, die Exekutive auch weiter kontrollieren zu können."

Transparenzregeln

Ab Januar 2015 sollen neue Transparenzregeln für die Parlamentarier gelten. Künftig müssen entgeltliche Tätigkeiten neben dem Mandat angezeigt werden - zum Beispiel solche in Unternehmen, Gremien einer Stiftung, einer Körperschaft oder Anstalt des öffentlichen Rechts, Aufsichtsräten, Vorständen, Vereinen und Verbänden. Die Angaben müssen innerhalb von drei Monaten nach "Erwerb der Mitgliedschaft im Landtag" geliefert werden.

Die monatlichen Brutto-Einkünfte aus "Nebenjobs" sollen in fünf Stufen angegeben werden. Von "400 bis 1000 Euro" (Stufe 1) bis "über 10.000 Euro" (Stufe 5). Diese Angaben werden im Internet veröffentlicht. Wer sich der Transparenz verweigert, muss mit Sanktionen rechnen. Ein "Bußgeldkatalog" muss noch erarbeitet werden.

Lobbyregister

Ebenfalls ab Anfang nächsten Jahres soll es ein sogenanntes Lobbyregister geben. Darin können sich alle Verbände und Unternehmen eintragen lassen. Wer das nicht macht, wird zu Anhörungen im Landtag zu für ihn relevanten Themen nicht mehr eingeladen. Das Register ist ebenfalls im Landtags-Internet einsehbar.

Grundentschädigung

Als Maßstab für die Abgeordnetenentschädigung wird die Besoldung eines Richters in der Endstufe der Besoldungsgruppe R 1 im Land (5975,74 Euro ab 1. Juli 2014) herangezogen. Derzeit liegt die Abgeordneten-Grundentschädigung bei 5655 Euro. Gürth zufolge wird es in dieser Legislaturperiode, also bis 2016, keine Diätenerhöhung mehr geben.

Ab 2016 erfolgt eine jährliche Anpassung der Höhe der Grundentschädigung auf Grundlage eines Indexes, der in der Landesverfassung festgelegt wird. Basis soll die Nominallohn-Entwicklung im Land sein. Eine unabhängige Diätenkommission, die bisher Empfehlungen zur Grundentschädigung erarbeitet hatte, wird nicht mehr benötigt.

Bürgerbeteiligung und Plebiszite

Die Hürden werden niedriger. Der Antrag auf ein Volksbegehren braucht nur noch die Unterstützung von mindestens 6000 Menschen - bislang sind es 8000. Ein Volksbegehren soll künftig erfolgreich sein, wenn mindestens neun Prozent (bislang elf Prozent) der Beteiligungsberechtigten das Vorhaben unterstützen.

Kinderrechte

Kinderrechte wie etwa das Recht auf gewaltfreie Erziehung sollen künftig Verfassungsrang haben und nicht nur - wie bisher - gesetzlich geregelt werden.

Immunität

Die Strafverfolgung gegen einen Abgeordneten, jede Haft und jede sonstige Beschränkung seiner persönlichen Freiheit sind in Zukunft grundsätzlich ohne Genehmigung des Landtags zulässig.