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JVA-Insasse fordert 12.000 Euro zurück Häftling klagt wegen Telefonwucher

Ein Häftling des Gefängnisses Burg bei Magdeburg hat das Land
Sachsen-Anhalt wegen hoher Telefongebühren verklagt. Er will 12000 Euro
zurück.

08.07.2014, 01:19

Burg l Sie haben das Recht, ihren Anwalt anzurufen. Häftlinge müssen dafür aber tief in die Tasche greifen, wie der Fall von Cornelius R. zeigt. Der 44-Jährige ist 2009 wegen Erpressung und Körperverletzung zu acht Jahren Haft verurteilt worden. Er fordert 12.000 Euro zurück, die ihm seitdem für Gespräche vom Telefonanbieter abgezogen wurden.

"Das Land verletzt seine Fürsorgepflicht, wenn Häftlinge überteuerte Gebühren zahlen müssen", kritisiert der Anwalt des Häftlings, Jan Oelbermann. Für ein Gespräch ins Festnetz muss Cornelius R. 20 Cent pro Minute zahlen, ein Anruf ins Ausland kostet ihn bis zu 2,60 Euro. Wenn er seine Frau auf dem Handy anrufen möchte, muss er mit 70 Cent pro Minute rechnen.

Die saftigen Gebühren erhebt der Telefonanbieter Telios. Das Unternehmen hat sich auf Telefonanlagen im Justizvollzug spezialisiert und hat deutschlandweit Verträge mit mehr als 90 Gefängnissen abgeschlossen. Anwalt Jan Oelbermann moniert, dass die Verträge oft über viele Jahre laufen, Häftlinge dadurch nicht über Anbieter mit günstigen Preisen telefonieren können. Dem Landgericht Stendal liegt mittlerweile ein Gutachten vor, aus dem hervorgeht, dass die Gebühren von Telios bis zu dreimal so hoch ausfallen wie die von vergleichbaren Anbietern. Der Dienstleistungsvertrag der Burger Haftanstalt mit Telios läuft aber erst im Jahr 2019 aus. "Das Land muss mit Telios die Tarife nachverhandeln oder kündigen", fordert Anwalt Oelbermann. Es reiche nicht aus, lediglich auf bestehende Verträge zu verweisen. Das Justizministerium in Sachsen-Anhalt bestätigt aber lediglich, dass der Fall von Cornelius R. vor Gericht verhandelt wird. In der Sache selbst will sich das Ministerium nicht äußern, da es sich um ein laufendes Verfahren handele.

Sollte das Landgericht Stendal in zwei Wochen zugunsten von Cornelius R. entscheiden, könnte das Urteil für Bundesländer wie Sachsen-Anhalt Prozesswellen nach sich ziehen. "Hohe Gebühren für Häftlingen werden in vielen Haftanstalten Deutschlands erhoben", berichtet Anwalt Oelbermann. Für seinen Mandanten ginge es aber vor allem darum, mit seiner Frau zu einem fairen Preis zu telefonieren. Die wohne weit weg, könne ihn nicht immer besuchen.