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Abfall von Veolia-Tochterunternehmen wurde eingelagert / Land fordert Sanierungskosten Konzern soll für Tongrube zahlen

15.07.2014, 01:24

Der Müll in den Tongruben wird immer gefährlicher. Tausende Tonnen verrotten und setzten dabei giftige Gase frei. Wasser und Boden sind gefährdet. Das Land hat für die ersten Sicherungsmaßnahmen in Millionenhöhe gezahlt. Und sucht jetzt nach Schuldigen, die finanziell aufkommen.

Möckern/Vehlitz l 13 Millionen Euro hat Sachsen-Anhalt bereits für die Sicherung der Tongruben in Möckern und Vehlitz gezahlt. 20 Millionen sollen noch hinzu kommen. Die Ursache: Etwa eine Million Tonnen Müll wurden bis 2008 in die Gruben gekippt. Nach Ansicht der Stendaler Staatsanwaltschaft illegal.

Woraus der Müll sich konkret zusammensetzt, ist noch unklar. Fest steht: Bauschutt hätte in die Tongruben gesollt, geschredderter Haus- und Gewerbemüll ist jedoch darin gelandet. Und der lässt nun Zersetzungsgase entstehen, Wasser könnte austreten, der Boden verseucht werden.

Betreiberin der Tongruben war die insolvente Sporkenbach Ziegelei GmbH Möckern. Doch für die Sicherung der Gruben kamen erstmal das Landesamt für Geologie und die Landesanstalt für Altlasten auf. "Das war erforderlich, weil der Insolvenzverwalter jede angeordnete Gefahrenabwehrmaßnahme beklagt hat", erklärt Robin Baake, Pressesprecher des Wirtschaftsministeriums. Dennoch mache das Land die Kosten für die Maßnahmen gegenüber dem Insolvenzverwalter geltend. Und sucht nach weiteren Verantwortlichen, die die Kosten tragen sollen.

Veolia soll für Großteil der Maßnahmen aufkommen

Dabei stieß man schon 2009 auf den französischen Großkonzern Veolia - ein Dienstleister für Entsorgung, Wasser und Energie. Nach eigenen Berechnungen stammen rund 250 000 Tonnen des Mülls von Tochterunternehmen des Weltkonzerns. 2005 stieg der Sulo-Konzern in das Müllgeschäft rund um die Tongruben ein. Acht Millionen soll Sulo gezahlt und die Mehrheit an der Abfallbehandlungsanlage der HRH Recycling GmbH Möckern gekauft haben. Zwei Jahre später übernahm Veolia die Sulo-Gruppe.

Im März 2008 - als der Umweltskandal an die Öffentlichkeit kam - habe man die Lieferung von Material für diese Verfüllung von sich aus eingestellt, heißt es in einer offiziellen Erklärung von Veolia. Ein Jahr später nahm der damalige Wirtschaftsminister Reiner Haseloff, heute Sachsen-Anhalts Ministerpräsident, die Verhandlungen mit dem Mutterkonzern in Paris auf. Eine Beteiligung an der Sanierung mit einer Summe von 15 Millionen Euro soll damals im Raum gestanden haben. "Der Versuch einer gütlichen Einigung war zum damaligen Zeitpunkt nicht erfolgreich", heißt es aus dem Wirtschaftsministerium.

Im Hause Veolia habe man nach Volksstimme-Informationen erst aus der Presse von der Position Sachsen-Anhalts erfahren. "Veolia hat frühzeitig freiwillig Unterstützung dabei angeboten, die beiden Tongruben zu sichern und Umweltschäden zu verhindern", so ein Sprecher des Konzerns.

Experten hätten bereits Sicherungsmaßnahmen geplant: Das Deponiegas hätte abgesaugt und nutzbar gemacht, das Grundwasser durch Abdichtung geschützt werden sollen.

Im Jerichower Land stehen jetzt Gasbrunnen, die explosives Methan und giftigen Schwefelwasserstoff auffangen. Das Land hat seinen eigenen Weg beschritten. Und will Veolia zur Bezahlung bestimmter Maßnahmen verpflichten. Doch so eine Verfügung nimmt man dort nicht einfach entgegen. Sowohl das Land als auch Veolia haben jetzt - fünf Jahre später - noch mal Gesprächsbereitschaft signalisiert. Der damalige HRH-Geschäftsführer und ein weiterer ehemaliger Veolia-Manager sind angeklagt. Kommt es zu einer Verurteilung, könnte Veolia zum Schadensersatz verdonnert werden.

Wer den Boden schädigt, ist verantwortlich

Die Entscheidung über eine Klage von Veolia gegen das Land steht noch aus. Sachsen-Anhalt sollte für sämtliche Schäden, die Veolia aus der Sanierung entstehen, aufkommen. 2012 wurde die Klage sowohl vom Magdeburger Landgericht als auch vom Oberlandesgericht Naumburg zurückgewiesen. Gegen die Nichtzulassung der Revision legte Veolia Beschwerde beim Bundesgerichtshof ein. Eine Entscheidung ist noch nicht gefällt.

Woran Veolia festhält: "Das gelieferte Material entsprach den geltenden Genehmigungen, es wurde nicht gegen behördliche Auflagen verstoßen." Eine Sonderbetriebszulassung soll die Verfüllung möglich gemacht haben.

Doch die Frage der Zuständigkeit zwischen Wirtschafts- und Umweltministerium bleibt weiter ungeklärt. Anlagen solcher Art unterliegen dem Bergrecht. Und das Bergamt unterstand der Aufsicht des Wirtschaftsministeriums. Genehmigende Behörde war allerdings der Landkreis. Dessen damaliger Landrat Lothar Finzelberg ist wegen Bestechlichkeit angeklagt. Er soll die Sonderbetriebszulassung möglich gemacht haben.

Warum entstehen dem Jerichower Land dann keine Kosten? Robin Baake antwortet für das Wirtschaftsministerium: "Nach dem Bundes-Bodenschutzgesetz sind die Verursacher einer schädlichen Bodenveränderung zur Gefahrenbeseitigung verpflichtet. Da der Landkreis jedoch nicht der Verursacher der Bodenveränderungen ist, kann der daher auch nicht zur Kostenerstattung herangezogen werden."