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Innenminister kassiert Arbeitspapier ein Stahlknecht rudert bei Sperrzeiten zurück

19.07.2014, 01:17

Magdeburg l Das Innenministerium in Sachsen-Anhalt hat mit einem Arbeitspapier für helle Aufregung gesorgt. Es sah vor, die landesweite Sperrzeit für Kneipen, Diskotheken und Konzerte erheblich auszuweiten. Vergnügungsstätten hätten demnach schon um 1 Uhr nachts schließen müssen, Außengastronomien gar um 22 Uhr. Am Freitag wollte Innenminister Holger Stahlknecht (CDU) mit dem Papier aber schon nichts mehr zu tun haben.

Wohl auch, weil ihm aus dem Landtag eine Welle der Empörung entgegenschlug: "Das Papier geht völlig an der Lebenswirklichkeit der Menschen vorbei", kritisierte etwa der SPD-Innenpolitiker Rüdiger Erben. Olaf Meister, wirtschaftspolitischer Sprecher der Grünen, sprach von einem "schweren Schlag gegen die großstädtische Gastronomie". Für ihn sei das Papier ein Ausdruck von Spießigkeit und Ignoranz.

Bislang gilt die Sperrstunde in Sachsen-Anhalt zwischen 5 und 6 Uhr in der Frühe. Eine Regelung, die es so auch in vielen anderen Bundesländern gibt. Eine Sperrzeit von 1 Uhr bis 6 Uhr wäre dagegen einmalig in Deutschland.

Stahlknecht erklärte nun, der Entwurf stamme aus der Arbeitsebene seines Ministeriums und sei nicht abgestimmt. "Wir haben politisch überhaupt nicht die Absicht, die Sperrzeiten zu ändern", so der Innenminister.

Minister-Unterschrift auf dem Arbeitspapier

Fraglich ist jedoch, wie dann die Unterschrift Stahlknechts auf das Arbeitspapier kommen konnte, das den Abgeordneten als Drucksache im Landtag zugestellt wurde. "Vielleicht ist der Innenminister selbst überrascht über das, was er da unterschrieben hat", kommentierte Rüdiger Erben. Der SPD-Politiker glaubt dem Minister aber, dass er nicht mehr an der Sperrzeit rütteln will: "So wahnsinnig kann man ja nicht sein." Dennoch wird es demnächst aus rechtlichen Gründen eine neue Verordnung zur Sperrzeit geben. Sie ist nötig, weil der Landtag am Donnerstag dem neuen Gaststättengesetz zugestimmt hatte.

Erben zufolge dürfte in der Verordnung aber weitgehend alles beim Alten bleiben. Das bedeutet auch, dass Städte und Gemeinden weiterhin selbst entscheiden können, an bestimmten Orten die Sperrzeit auszudehnen - etwa um Anwohner vor Ruhestörungen zu schützen. "Die Regelung hat sich in der Vergangenheit bewährt", findet Erben.