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Mietvertrag regelt Glimmstängel-Verbot In Halle entsteht Deutschlands erste rauchfreie Wohnanlage

Von Romina Kempt 25.07.2014, 01:23

Halle (dpa) l Eine Maschine bohrt ein tiefes Loch in die Erde. Es dröhnt laut. Schaulustige beäugen im Vorbeigehen die Baustelle. In einigen Monaten wird auf dem Grundstück in Halle ein neues Mietshaus stehen. Es soll zur ersten Wohnanlage mit ausschließlich rauchfreien Wohnungen gehören. Deutschlandweit sei so ein Projekt einmalig, sagte die Prokuristin der Wohnungsgenossenschaft (WG) Halle-Süd, Susanne Rackwitz. Weder am Küchentisch noch auf Balkon oder im Vorgarten darf in der Siedlung eine Zigarette angezündet werden. Selbst Gäste müssten sich an die strengen Regeln halten. Juristen stehen dem Projekt eher skeptisch gegenüber.

Bis Ende 2015 sollen 33 rauchfreie Mietshäuser im Schwalbenweg fertig sein, sagte Rackwitz. Familien, Senioren oder Singles könnten künftig auf 42 bis 115 Quadratmeter ohne den nervigen Zigarettenqualm leben. Ein Passus im Mietvertrag regle das Rauchverbot. Selbst Gäste müssten auf ihre Glimmstängel verzichten. Wer mehrmals verstößt, fliegt. An dem ungewöhnlichen Konzept feilt die WG Halle-Süd seit fünf Jahren gemeinsam mit dem Nichtraucher-Verband "Pro Rauchfrei". "Die Mieter werden ausreichend im Vorfeld über die Idee informiert", sagte der Geschäftsführer des Nichtraucher-Verbands Siegfried Ermer. Wer Zweifel habe, könne nicht einziehen. Jeder Mieter müsse in die Vereinbarung schriftlich einwilligen. Wer trotz Ermahnung rauche, müsse mit einer Kündigung rechnen. Ermer biete selbst als privater Vermieter rauchfreie Wohnungen an. "Das Konzept funktioniert nur, wenn man mit den Mietern in Kontakt bleibt", so der Nichtraucher.

"Ich habe die größten Bedenken, dass das zulässig ist", sagte der Geschäftsführer des Deutschen Mieterbundes, Ulrich Ropertz, in Berlin. Es könne zwar mit Mietern abgesprochen werden, dass in einer Wohnung nicht geraucht werden soll. "Aber ob es im Zweifelsfall vor Gericht durchgeht, ist fraglich", so Ropertz.

Prinzipiell sei Rauchen in der Wohnung erlaubt, so lange es nicht die Nachbarn störe, erklärte Ropertz. Einige Urteile belegen jedoch, dass sich Raucher nicht immer in Sicherheit wiegen können. Im November 2013 urteilten die Richter am Amtsgericht Frankfurt, dass Wohnungseigentümer kein uneingeschränktes Recht auf Rauchen auf ihrem Balkon haben. Ein Wohnungsbesitzer qualmte von einem seiner zwei Balkone aus direkt in das darüberliegende Schlafzimmer - und musste damit aufhören. Ende Juni musste am Landgericht Düsseldorf Raucher Friedhelm Adolfs eine Niederlage in Kauf nehmen. Nach 40 Jahren muss er seine Mietwohnung räumen. Er habe nichts dagegen unternommen, seinen Qualm nicht in den Hausflur ziehen zu lassen.

"Immer mehr Menschen möchten ohne störenden Qualm ihres Nachbarn leben", sagte Rackwitz. Eine vom Nichtraucher-Verband "Pro Rauchfrei" initiierte Studie belege das. Das Interesse an den neuen rauchfreien Mietshäusern sei riesig. Fünfmal so viele Bewerber, wie es freie Häuser gebe, hätten sich bereits gemeldet.

Nicht nur der Aspekt rauchfrei locke viele Interessenten, sagte Rackwitz. Die Gebäude würden auch alle per Erdwärme beheizt. Die Bohrungen hätten vor wenigen Tagen begonnen. Die Mieter könnten die Energie ohne Zusatzkosten nutzen. Rund zehn Euro pro Quadratmeter müsse für eine warme Wohnung bezahlt werden. "Das Ganze ist ein Experiment", sagte Rackwitz. Meinung/Leser