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Kritik der Kommunen Fehlende Anreize zum Sparen

Die Landesregierung setzt bei Städten, Gemeinden und Landkreisen den Rotstift an. Die rebellieren gegen die Kürzungen von Finanzminister Jens Bullerjahn. Eine Übersicht über die Streitpunkte.

29.07.2014, 01:18

Magdeburg l Es ist ein Zwist um viel Geld. 130 Millionen Euro will Finanzminister Jens Bullerjahn (SPD) den Kommunen im Finanzausgleich 2015 kürzen. Völlig unverhältnismäßig, meinen die Betroffenen. Doch was steckt hinter der Riesensumme? Fünf Kritikpunkte von Städten, Gemeinden und Landkreisen:

Unfairer Vergleich: Das Finanzministerium vergleicht die Verwaltungskosten aller Gemeinden in Sachsen-Anhalt und errechnet einen Durchschnittswert. Die Beträge der Gemeinden, die sich teurer verwalten als der Durchschnitt, werden der ganzen Gruppe im Finanzausgleich abgezogen.

Damit gibt es weniger Geld, als die Gemeinden für die Erfüllung ihrer Aufgaben benötigen. "Das lehnen wir ab. Auch die, die wirtschaftlich arbeiten, sind von den Kürzungen betroffen. Das ist nicht gerecht und entgegen der Behauptung des Finanzministers auch nicht mit uns abgestimmt", sagt Jürgen Leindecker vom Städte- und Gemeindebund. Kostenpunkt: 19 Millionen Euro

Hebesätze: Das Finanzministerium vergleicht Einnahmen der Gemeinden (Grundsteuer A + B + Gewerbesteuer) mit denen der Gemeinden der anderen ostdeutschen Bundesländer. "Der Finanzminister meint, wir lassen aufgrund zu niedriger Hebesätze Geld in Sachsen-Anhalt sausen. Guckt man sich die Zahlen genau an, fällt auf: Einzig Sachsen verfügt über deutlich höhere Hebesätze als wir", sagt Leindecker.

Bullerjahn fordert höhere Hebesätze. Das erzürnt Leindecker: "Das ist eine klare Aufforderung, den Bürger stärker heranzunehmen. Als ob man Sachsen mit Städten wie Dresden und Leipzig mit uns wirtschaftlich vergleichen könnte! Wir haben als Flächenland nun mal andere Standortfaktoren. Das muss man akzeptieren und nicht Äpfel mit Birnen vergleichen." Kostenpunkt: 11,5 Millionen Euro

Steuereinnahmeplus: Nach der jüngsten Steuerschätzung nehmen die Kommunen 2015 rund 62 Millionen Euro mehr Steuern ein. Je stärker die Kommunen werden, desto weniger Zuweisungen gibt es vom Land - das ist die Philosophie des bedarfsorientierten Finanzausgleichs.

Dass wirklich so viel Geld bei Landkreisen und Gemeinden ankommt, bezweifeln diese. Sie beanspruchen einen Teil des Topfes für sich. Kostenpunkt: 62 Millionen Euro

Eingliederungshilfe: Ein weiterer Knackpunkt ist die Eingliederungshilfe für sozial Schwache. Dieser Kostenblock wird künftig vom Bund übernommen, um die Kommunen zu entlasten. In Sachsen-Anhalt wurde der Betrag bisher jedoch vom Land geschultert - und nicht von den Kommunen. Bullerjahn will das frei werdende Geld nun also auch in die Landeskasse stecken.

Jürgen Leindecker meint: "Der Bund sieht diese Maßnahme eindeutig als Entlastung der Kommunen an. Wir haben also einen Anspruch darauf." Kostenpunkt: 31,2 Millionen Euro

Fehlender Sparanreiz: Der Finanzausgleich orientiert sich am Bedarf. Ein Beispiel: Eine Kommune erhält vom Land eine Million Euro für ihre Verwaltungsaufgaben. Sie wirtschaftet gut und spart davon 200000 Euro ein. Im nächsten Jahr wird das Land - aufgrund des gesunkenen Bedarfs - nur noch 800000 Euro überweisen.

"Das ist eine nachträgliche Kürzung und führt zu einem `Erdrosselungseffekt`. Sparen erzeugt automatisch einen geringeren Bedarf", kritisiert er und fordert, dass eine entsprechende "Effizienzrendite" für die Kommune abfällt.

Das Problem ist bekannt, die Landtagspolitiker wollen das ändern - praktible Vorschläge gebe es dazu bisher nicht, heißt es in CDU- und SPD-Fraktion.

Leindecker sieht das anders: "Wir haben schon viele gemacht, haben nur den Eindruck, dass dies auf kein Verständnis stößt. Eine Möglichkeit wäre, den Kommunen die sogenannten `Bagatellsteuern` zu belassen, also nicht beim Bedarf gegenzurechnen. Dann könnten höhere Steuersätze der betreffenden Kommune unmittelbar zugute kommen."

Was der Finanzminister davon hält, war bisher nicht zu erfahren. Wie sein Sprecher der Volksstimme mitteilte, will sich Jens Bullerjahn erst im späteren Verlauf der Beratungen wieder zum Finanzausgleich äußern.