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Crystal Meth BGH bestätigt zehnjährige Haftstrafe gegen Drogenhändler

08.08.2014, 09:24

Mit Beschluss vom 15.07.2014 hat der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe (4 StR 272/14) die Revision des Angeklagten gegen ein Urteil der 5. Strafkammer des Landgerichts Magdeburg vom 05.03.2014 als unbegründet verworfen.

Damit ist die Verurteilung eines 38-jährigen Angeklagten zu einer Haftstrafe von 10 Jahren rechtskräftig. Die 5. Strafkammer hat den Angeklagten wegen unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln und unerlaubten Handel mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 10 Jahren verurteilt. Weiterhin wurde die Unterbringung in der Entziehungsanstalt angeordnet.

Damit steht fest, dass der mehrfach einschlägig vorbestrafte Angeklagte im September 2013 aus Tschechien knapp 2 kg Methamphetamin (=Crystal) nach Deutschland eingeführt hat. Bereits zuvor hatte sich der Angeklagte 24,3 kg Amphetamin und 462 g Marihuana beschafft und in einer Garage im "Neuer Sülzeweg" in Magdeburg aufbewahrt. Die Drogen wollte der Verurteilte gewinnbringend verkaufen, um sich einen gehobenen Lebensstil zu ermöglichen und seine finanziellen Probleme zu überwinden.

Der Verurteilte war Drogenkonsument aber voll schuldfähig. Allein der Straßenverkaufswert des Crystal hätte knapp 200.000 € betragen. Der Wert der in der Garage gelagerten Drogen betrug auf dem illegalem Markt mehrere 100.000 €. Damit handelte es sich um den bis dahin größten Crystal-Fund in Sachsen-Anhalt.

Der Angeklagte hat im Verfahren behauptet, nur 5.000 € an dem Crystal verdienen zu wollen, da er für einem Vietnamesen gearbeitet habe. Er sei nur ein Kurier gewesen. Auch die Drogen in der Garage habe er für einen "Vietnamesen" aufbewahrt. Die Kammer hat diesen Lügen des Angeklagten nicht geglaubt und wurde in ihrer Auffassung durch den Bundesgerichtshof bestätigt.