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Kirchenasyl Preisträger flieht vor Abschiebung nach Wolgast

14.08.2014, 03:15

Magdeburg l Erneut sorgt ein Abschiebefall für Diskussionen. Der aus Mali stammende Mohamed Camara sollte heute in die Niederlande überstellt werden. Ein Eilantrag vor dem Verwaltungsgericht Magdeburg (AZ 1B894/14MD) scheiterte. Nach Informationen der Volksstimme soll Camara Kirchenasyl in Mecklenburg-Vorpommern bekommen haben. Er soll sich in der Evangelischen Kirchengemeine ST. Petri in Wolgast befinden. Die Volksstimme konnte mit Mohamed Camara am Telefon sprechen. Pastor Jürgen Hanke bestätigte die Angaben: "Herr Camara hat bei uns Kirchenasyl bekommen. Man kann so nicht mit Menschen umgehen", sagte er auf Nachfrage.


Camara gilt als integriert. Er gab laut Flüchtlingsrat Sachsen-Anhalt Übersetzungskurse in der Integrationshilfe Magdeburg und sprach im Zusammenhang mit Afrika-Projekten in Schulen und Jugendklubs. Außerdem soll Camara mit einer Magdeburgerin verlobt sein, eine Heirat stand kurz bevor.

Christine Bölian vom Flüchtlingsrat kritisiert die Entscheidung. "Wir fordern eine Aussetzung der Überstellung bis zur Eheschließung", sagt sie. Am 9. Mai dieses Jahres wurde Camara beim 11. "freistil-Jugendwettbewerb" der Deutschen Jugend in Europa (DJO) mit seinem Projekt "Afrikanische Metropolen" ausgezeichnet. Camara hatte sich damals gegen 700 Mitbewerber durchgesetzt und den Preis in der Kategorie "Gesellschaft und politisches Leben" gewonnen. Die Laudatio hielt damals der Bundestagsabgeordnete Dr. Karamba Diaby (SPD) aus Halle. In dem Projekt organisierte Camara Workshops über das moderne Afrika in Jugendeinrichtungen und Schulen. Ein Projektträger war die Aktion Mensch.

Die Entscheidung, dass Camara - der unter einem anderen Namen in den Niederlanden eingereist ist - abgeschoben wird, hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge getroffen. Dabei handelt es sich um eine "Dublin-Überstellung". Heißt: Camara wird in das Land zurückgeschickt, in dem er innerhalb der EU das erste Mal erfasst worden ist.

Camara hat sich zwar in Magdeburg engagiert, lebte seit 2012 aber in Harbke im Bördekreis. Für die Umsetzung der Entscheidung des Bundesamtes ist daher die dortige Ausländerbehörde zuständig. In Magdeburg hatte erst vor wenigen Wochen der Fall einer Familie für Aufsehen gesorgt, die ebenfalls in einem Dublin-Verfahren abgeschoben wurde, aber wieder einreiste. In diesem Fall steht eine Entscheidung noch aus.