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In Polizeizelle verbrannter Mann Bundesgerichtshof vertagt Jalloh-Entscheidung

29.08.2014, 01:12

Karlsruhe (dpa) l Fast zehn Jahre nach dem Feuertod von Oury Jalloh hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe die bis heute ungeklärten Ereignisse auf einem Polizeirevier in Dessau neu betrachtet. Die Vorsitzende Richterin Beate Sost-Scheible sagte, der Strafsenat sehe "noch erheblichen Beratungsbedarf". Das Urteil kündigte sie für Donnerstag nächster Woche an.

Der damals 21-jährige Asylbewerber aus Sierra Leone kam im Januar 2005 bei einem Brand in seiner Zelle im Polizeirevier Dessau in Sachsen-Anhalt ums Leben. Er war dabei an Händen und Füßen auf einer Matratze gefesselt. Der verantwortliche Dienstgruppenleiter des Reviers wurde in einem ersten Prozess vom Landgericht Dessau freigesprochen. Das Gericht ging davon aus, dass der betrunken festgenommene Jalloh den Brand mit einem Feuerzeug selbst gelegt hatte.

Dieses Urteil hob der BGH 2010 auf. Im zweiten Verfahren wurde der Beamte aufgrund von Versäumnissen bei seinen Überwachungspflichten wegen fahrlässiger Tötung zu einer Geldstrafe von 10800 Euro verurteilt. Auch dieses zweite Urteil steht nun auf dem Prüfstand des Bundesgerichtshofs.

Es gebe keinen Zweifel daran, "dass in Dessau eine Riesenschlamperei passiert ist, die nicht sein kann und nicht sein darf", sagte Bundesanwalt Johann Schmid. Das sehe er auch an der Fassungslosigkeit der Gesichter im Zuhörerraum. Etwa 40 Unterstützer der Initiative zum Gedenken an Oury Jalloh verfolgten die Verhandlung im Gerichtssaal.

Die Vorsitzende Richterin Sost-Scheible betonte, dass es in der Revisionsverhandlung nur darum gehe, ob es bei dem Urteil des Landgerichts Magdeburg Rechtsfehler gegeben habe. Sie warf in der Verhandlung die Frage auf, ob dem heute 54 Jahre alten Polizisten im Januar 2005 nicht auch die Freilassung Jallohs möglich gewesen wäre.

Im Mittelpunkt der Verhandlung stand die Frage, ob die Feststellung des Landgerichts aufrechterhalten werden kann, dass der Polizist einem "unvermeidbaren Verbotsirrtum" unterlag, als er nach der Festnahme Jallohs die erforderliche Einschaltung eines Richters unterließ. Im Prozess hatte der Angeklagte angegeben, auf dem Revier sei das immer so gemacht worden, und der sogenannte Richtervorbehalt sei ihm für solche Fälle nicht bekannt gewesen.