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Missbrauch demenzkranker Frauen Prozess um Vergewaltigung im Pflegeheim

Bereits zum zweiten Mal in diesem Jahr muss sich ein Gericht mit Missbrauchsvorwürfen in Altenpflegeheimen beschäftigen. Jetzt wird einem 33-jährigen Pfleger aus Wolmirstedt Vergewaltigung vorgeworfen.

Von Oliver Schlicht 17.09.2014, 03:08

Magdeburg l Der Angeklagte Jens K. schaute vor Prozessbeginn durch seine kleinen dicken Brillengläser immer wieder nervös auf die Uhr. Mit seinem Verteidiger sprach er mit hoher Stimme. Doch nur, bis der Vorsitzende Richter am Magdeburger Landgericht, Dirk Sternberg, den Gerichtssaal betrat. Ab diesem Moment schwieg der 33-jährige Altenpfleger und machte keinerlei Angaben zu den Vorwürfen.

Drei Fälle werden ihm von der Staatsanwaltschaft zur Last gelegt. Zweimal geht es um Vergewaltigung, einmal um sexuelle Nötigung. Im jüngsten Fall, der sich Ende 2012 in einer Magdeburger Einrichtung ereignet haben soll, gibt es eine unmittelbare Zeugin - das Opfer selbst. Die 86-jährige Frau, fast blind und stark schwerhörig, wurde gestern als Zeugin vernommen. Doch bereits 2006 und 2007 soll es zu sexuellen Übergriffen des Angeklagten in einer Wolmirstedter Einrichtung gekommen sein. Nach Auskunft der Staatsanwaltschaft wurde damals zu beiden Vorfällen ermittelt, aber diese Ermittlungen dann aus Mangel an Beweisen eingestellt. Nun wurden diese alten Fälle wieder herangezogen.

2006 soll er im Frühjahr während des Nachtdienstes eine Frau mit den Worten "Komm mal mit!" aus einem Zweibettzimmer geholt haben. Er brachte die 58-jährige Demenzkranke in ein leerstehendes Zimmer, legte sie auf ein Bett und vollzog den Beischlaf mit ihr, so der Vorwurf. Eine andere, ebenfalls demenzkranke 58-jährige Frau soll er ein Jahr später in einen Toilettenraum geführt haben. Dort zwang er sie laut Staatsanwaltschaft an seinem Geschlechtsteil sexuelle Handlungen auszuführen.

Beide Frauen hatten sich gegen die Übergriffe zwar verbal gewehrt, konnten sie aber nicht verhindern. Auf Grund ihres Zustandes - den krankheitsbedingten Ausfall des Erinnerungsvermögens - war eine Verwertung ihrer Zeugenaussagen nicht möglich. Eine der Frauen liegt inzwischen im Wachkoma.

Dem Angeklagten war in Wolmirstedt trotzdem gekündigt worden. In Magdeburg fand er dann eine neue Anstellung. Informationen über die Ermittlungen waren nicht aktenkundig, weil es zu keiner Verurteilung gekommen war. So konnte der Mann weiter in seinem Beruf arbeiten.

Bis Dezember 2012. Jetzt gab es wieder einen Vorfall, der erneut zur Entlassung des Pflegers und Ermittlungen führte. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, während der Nachtschicht die 86-jährige Adele S. in den Waschraum geführt zu haben, um sich dort an ihr zu vergehen. Sie musste an der Wand stehen, damit er sie von hinten unsittlich berühren konnte. Nach den Angaben, die sie später bei der Polizei machte, sei der Pfleger mit den Fingern in sie eingedrungen.

Die 86-Jährige wurde gestern auch persönlich als Zeugin vernommen. Keine leichte Aufgabe für Richter Sternberg. Die Frau ist stark schwerhörig, fast blind und sitzt im Rollstuhl. Sie wurde direkt an den Richterstuhl gefahren, um die laut vorgetragenen Fragen zu verstehen. "Ich bin das erste Mal im Leben vor Gericht. Und ich sage nur die Wahrheit", rief sie mehrfach laut. In der schwierigen Befragung bestätigte sie in groben Zügen noch einmal ihre im Frühjahr 2013 gemachten Aussagen bei der Polizei.

Befragt wurde gestern auch die Pflegedienstleiterin der Magdeburger Einrichtung. Sie sagte unter anderem, dass sich später herausgestellt hatte, dass mehrere andere Heimbewohner angaben, sich "von Pfleger Jens nicht gern waschen und anziehen zu lassen". Auch sei sie verwundert gewesen, dass der Angeklagte nach seiner Freistellung am 21. Dezember gesagt habe, er könne sich schon denken, warum.

Ein Versuch der Verteidigung, das Verfahren durch einen "Deal" zu verkürzen, lehnte Richter Sternberg gestern ab. Im September sind vier weitere Verhandlungstage mit Zeugenbefragungen angesetzt. Die Verteidigung deutete an, die alters- und krankheitsbedingte Glaubwürdigkeit der Zeugen in Frage stellen zu wollen.

Der aktuelle Fall ist bereits der zweite dieser Art 2014 in Sachsen-Anhalt. Im Juli waren zwei Männer vor dem Landgericht Dessau-Roßlau wegen Körperverletzung schuldig gesprochen worden. Sie hatten pflegebedürftige Heiminsassen aus Amüsement verletzt und mit Windeln geschlagen.