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Verfassungsgericht will über Abhörmaßnahmen entscheiden Richter analysieren mögliche Fehler im Polizeigesetz

26.09.2014, 01:09

Dessau-Roßlau (dpa) l Im neuen Polizeigesetz von Sachsen-Anhalt gibt es möglicherweise Fehler. Das Landesverfassungsgericht in Dessau-Roßlau diskutierte am Donnerstag die Frage, ob das Gesetz ausreichend die Zuständigkeit bei bestimmten Telefon-Abhörmaßnahmen durch die Polizei und beim Einsatz von Computer-Viren festgelegt hat.

"Wer würde es denn anordnen?", fragte der Vorsitzende Richter Winfried Schubert in der Verhandlung. Vertreter der klagenden Opposition kritisierten, es fehle wie sonst üblich ein Verweis darauf, dass nur der Behördenleiter oder ein von ihm Beauftragter die Maßnahmen bei Gefahr im Vollzug anordnen dürfe.

Schubert sprach von einem möglichen "Redaktionsversehen" des Gesetzgebers. Darunter verstehen Juristen Fälle, in denen der Wortlaut des Gesetzes versehentlich nicht mit dem Willen des Gesetzgebers übereinstimmt. In der Praxis kann das Gesetz dann nachgebessert oder so ausgelegt werden, wie es gemeint war.

In dem Verfahren kritisieren 37 Abgeordnete der Linkspartei und der Grünen, dass Teile des Gesetzes wie etwa eine Zwangsuntersuchung auf ansteckende Krankheiten, Videoaufnahmen bei Verkehrskontrollen und Störsender gegen Handynetze verfassungswidrig seien.

Nach der mündlichen Verhandlung sahen sich Landesregierung und Opposition gestern in ihren Positionen bestärkt. Innenstaatssekretär Ulf Gundlach (CDU) sagte nach der Verhandlung, er sei zuversichtlich, dass das Gesetz bestätigt werde. Der Grünen-Abgeordnete Sebastian Striegel und die Linke-Politikerin Henriette Quade sprachen dagegen von schweren handwerklichen Fehlern im Gesetz. Mehrere Passagen müssten als verfassungswidrig aufgehoben werden.