1. Startseite
  2. >
  3. Sachsen-Anhalt
  4. >
  5. Beispiellose Klageflut vor dem Abschluss

Gemeindereform in Sachsen-Anhalt Beispiellose Klageflut vor dem Abschluss

Von Hagen Eichler 11.10.2014, 03:06

Dessau-Roßlau l Es klingt wie eine Episode aus "Don Camillo und Peppone" - tatsächlich spielt die Geschichte aber in der 1300-Einwohner-Gemeinde Mühlanger bei Wittenberg. 2009 wehrt sich das Dorf dagegen, dass es durch Beschluss des Landtags mit der Stadt Zahna-Elster fusionieren soll. An einem Dienstag im November kommt es zum Knall: Der Landkreis will die Mühlangeraner zu einer Anhörung einladen. Bürgermeister Thomas Jaskowiak (SPD) aber stellt sich stur. Er weigert sich, die Einladung im Schaukasten der Gemeinde auszuhängen.

Der Landrat schickt den Schlüsseldienst - doch erst einen Tag später. Da ist die Ladungsfrist bereits abgelaufen. Und Bürgermeister Jaskowiak hat den Hebel in der Hand, den er braucht: Vor dem Landesverfassungsgericht reicht er Beschwerde ein. Seine Begründung: Mangels Aushang seien die Mühlangeraner nicht rechtzeitig informiert worden. Das ist Chuzpe - und erfolgreich. Das Landesverfassungsgericht urteilt ein halbes Jahr später: Die Fusion war wegen dieses Formfehlers tatsächlich verfassungswidrig. Mühlanger erhält seine Selbstständigkeit noch einmal zurück - auch wenn eine Verfassungsrichterin dagegen stimmt und in einem Sondervotum über das "rechtswidrige, obstruktive Verhalten" des Bürgermeisters schimpft.

Mit dem trickreich errungenen Erfolg gehört Mühlanger zur kleinen Zahl der Gemeinden, die ihre Zuordnung juristisch abwehren konnten. Ebenfalls erfolgreich: die Gemeinde Schopsdorf (Jerichower Land). Sie verhinderte die Eingemeindung zur Stadt Möckern und schloss sich freiwillig der Stadt Genthin an. Die Harz-Orte Gernrode, Rieder und Bad Suderode kippten die Zwangsfusion mit Quedlinburg. Rieder schloss sich freiwillig Ballenstedt an, die beiden anderen Orte wurden in einem zweiten Anlauf rechtskräftig mit Quedlinburg vereinigt.

Nur fünf Beschwerden waren erfolgreich, 69 vergeblich

Den Großteil aller Beschwerden hat das Landesverfassungsgericht indes zurückgeweisen. Gegen die fünf - zumindest zwischenzeitlich - erfolgreichen Kommunen stehen 69 vergebliche Beschwerden. Die sieben Richter, darunter drei juristische Laien, haben sich selbst äußerste Zurückhaltung auferlegt. Lediglich Formfehler konnten sie bewegen, eine Gebietsreform aufzuheben. "Das Landesverfassungsgericht hat dem Gesetzgeber bei Entscheidungen für eine bestimmte Gemeindestruktur einen weiten politischen Entscheidungs- und Gestaltungsspielraum zugebilligt", sagt Gerichtssprecher Frank Straube.

Auch emotionale Auftritte entmachteter Bürgermeister im Gerichtssaal konnten da nichts ausrichten. Gegen eine "Entmündigung der Bürger" wettert etwa Ernst-Otto Schuhl, einst Oberhaupt der selbstständigen Altmark-Gemeinde Steinitz. Schuhl pocht auf kommunale Selbstverwaltung. Die sieht das Verfassungsgericht allerdings nicht beeinträchtigt. Die Landesverfassung garantiere nicht den Bestand einer einzelnen Gemeinde, heißt es in den Entscheidungen - unveränderbar sei lediglich das Bestehen von Gemeinden an sich.

Den Dessauer Richtern bescherte die Gemeindereform eine gewaltige Flut von Beschwerden. "Einen solchen Arbeitsanfall hat es in der Geschichte des Gerichts noch nie gegeben", sagt Sprecher Straube. Nur durch die Aufstockung der wissenschaftlichen Mitarbeiter war die Arbeit zu bewältigen.

Jetzt ist das Ende in Sicht: Für November ist die letzte Entscheidung geplant, es geht noch einmal um das widerspenstige Mühlanger. Die Gemeinde ist nach der Posse um den verschlossenen Schaukasten ein zweites Mal mit der Stadt Zahna-Elster fusioniert worden und hat ein weiteres Mal geklagt. Die Einwohner wollten lieber zu Wittenberg gehören, sagt Ex-Bürgermeister Jaskowiak, der Landtag habe das ignoriert: "Die haben einfach gesagt, das bleibt alles, wie wir das mal geplant hatten, fertig, aus."

Jetzt hofft er auf die Weisheit der Verfassungsrichter. Egal, wie die Entscheidung ausgeht: Es wird die letzte Instanz sein.