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Zusatzbeiträge machen den Unterschied

25.10.2014, 01:09

Der einheitliche Beitragssatz der gesetzlichen Krankenversicherung sinkt ab 2015 von derzeit 15,5 Prozent vom Bruttoeinkommen auf 14,6 Prozent. Arbeitgeber und Arbeitnehmer werden davon jeweils 7,3 Prozent bezahlen. Bislang mussten Arbeitnehmer noch 0,9 Prozent Sonderbeitrag allein finanzieren. Dieser Betrag fällt weg.

Dafür können die Kassen Zusatzbeiträge erheben, die allein die Arbeitnehmer zu zahlen haben. Der Schätzerkreis, zu dem auch Experten des Bundesgesundheitsministeriums gehören, prognostizierte einen durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 0,9 Prozentpunkten.

Experten rechnen damit, dass künftig die Zusatzbeiträge wegen steigender Kosten deutlich zulegen werden. Der Essener Gesundheitsökonom Jürgen Wasem kalkuliert für 2017 zum Beispiel Zusatzbeiträge von 1,3 bis 1,5 Prozentpunkten.