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Sozialgerichte in Sachsen-Anhalt überlastet 18 Monate bis zum Urteil

Wer vor einem Sozialgericht gegen seinen Hartz-IV-Bescheid klagen will,
muss viel Geduld mitbringen. Obwohl das Land mehr Richter eingestellt
hat, stauen sich die Verfahren.

15.11.2014, 01:14

Magdeburg l Bis ein Richter am Sozialgericht sein Urteil fällt, vergehen im Schnitt ganze eineinhalb Jahre. Ebenso schlecht sieht es bei Berufungen vor dem Landessozialgericht aus. Ursachen für die langen Wartezeiten sind fehlendes Personal und die Flut von Hartz-IV-Klagen, die seit 2005 für Überlastung bei den Richtern sorgen.

"Für die Bevölkerung, die ihre Rechte vor Gericht einklagen will, sind solche Wartezeiten nicht in Ordnung", kritisiert Michael Fock vom Richterbund Sachsen-Anhalt. Er ist auch Vizepräsident des Landessozialgerichts in Halle und beobachtet seit Jahren, wie sich die Arbeit seiner Kollegen anhäuft. "Es ist nicht so, dass die Landesregierung nichts getan hat, es wurden ja Richter eingestellt", betont Fock. Neue Stellen seien aber oft zu zögerlich geschaffen worden, so dass sich ein Verfahrensstau aufgebaut habe.

In diesem Jahr sind bislang mehr als 19 000 Klagen bei den Sozialgerichten eingegangen. Das sind rund 4000 weniger als im Jahr 2010. Und auch die durchschnittliche Verfahrensdauer hat sich von bis zu 27 Monaten auf 18 reduziert. Von schnellen Urteilen kann aber noch lange keine Rede sein.

"Uns belasten weiterhin die vielen Altfälle aus den Vorjahren, die noch abgearbeitet werden müssen", so Fock. Die knapp 100 Richter, die derzeit im Dienst sind, würden dafür halbwegs ausreichen. Doch alleine von ihnen hängt es nicht ab, wie schnell Verfahren erledigt werden können. Wie Carsten Schäfer, Sprecher des Landessozialgerichts, erläutert, wird die richterliche Arbeit an den Gerichten durch personelle Engpässe im mittleren Dienst, also in der Aktenverwaltung und im Schreibdienst, erschwert. "Die Belastung des Personals liegt hier bei 125 Prozent", erklärt Schäfer.

Das Justizministerium sieht jedoch momentan keinen Anlass, das Personal an den Gerichten aufzustocken. Einem Sprecher zufolge wartet Justizministerin Angela Kolb (SPD) erst eine Neuerhebung des Personalbedarfs aller Gerichtsbarkeiten durch die Unternehmensberatung PwC ab. Die Ergebnisse der Untersuchung sollen erst Anfang 2015 vorliegen. Das stößt bei Eva von Angern, rechtspolitische Sprecherin der Linken im Landtag, auf Kritik. "Dass im mittleren Dienst bei den Sozialgerichten Personal fehlt, ist seit Jahren bekannt. Das muss sich endlich ändern." Von Angern geht allerdings davon aus, dass das Justizministerium aus Kostengründen vorerst kein Personal einstellen will. "Finanzminister Jens Bullerjahn will seine Sparpläne einhalten."

Kläger müssen sich daher wohl weiter in Geduld üben. Das gilt auch für jene, die ein Anliegen vor einem Arbeitsgericht vorbringen wollen. Ein Jahr kann es hier dauern, bis es überhaupt zur Verhandlung kommt, berichtete Arbeitsrichter Peter Bundschuh erst vor Kurzem der Volksstimme. Ursachen seien auch hier viele Altfälle und Personalengpässe. Bundschuh kritisierte, dass das Arbeitsaufkommen auch nur unzureichend in der Personalbedarfsplanung des Ministeriums einfließen würde. Dem Justizministerium ist bekannt, dass unter anderem die Altfälle aus den Berechnungen rausfallen. Dennoch sieht es keinen Handlungsbedarf, weder bei den Sozial-, noch bei den Arbeitsgerichten. Seite 4