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Landgericht Magdeburg Freispruch im "Kannibalenfall" von Stemmern

19.11.2014, 01:09
ARCHIV - Blick auf den Schriftzug am Landgericht in Magdeburg (Sachsen-Anhalt), aufgenommen am 07.05.2012. Fast drei Jahre nach dem Tod eines Autofahrers auf der A2 sitzt der Unfallverursacher am Mittwoch erneut auf der Anklagebank. Foto: Jens Wolf/dpa (zu lah vom 29.01.2014) +++(c) dpa - Bildfunk+++
ARCHIV - Blick auf den Schriftzug am Landgericht in Magdeburg (Sachsen-Anhalt), aufgenommen am 07.05.2012. Fast drei Jahre nach dem Tod eines Autofahrers auf der A2 sitzt der Unfallverursacher am Mittwoch erneut auf der Anklagebank. Foto: Jens Wolf/dpa (zu lah vom 29.01.2014) +++(c) dpa - Bildfunk+++ dpa-Zentralbild

Stemmern (mf) l Im sogenannten Kannibalen-Fall von Stemmern im Landkreis Börde hat das Landgericht Magdeburg den 39-jährigen Angeklagten Sebastian R. in zweiter Instanz freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft zog am Dienstag kurz vor dem Beginn des Prozesses ihren Berufungsantrag wegen der Störung der Totentruhe zurück. Der Freispruch des Amtsgerichtes Oschersleben ist damit rechtskräftig.

Dem Angeklagten hatte die Staatsanwaltschaft vorgeworfen, am 13. April 2013 einem verstorbenen Nachbarn, der in eine Feuerschale gestürzt und verbrannt war, ein etwa acht mal 15 Zentimeter großes Stück Fleisch aus dem Oberschenkel geschnitten zu haben. Der Angeklagte stritt die Tat bis zuletzt ab. Die Polizei wiederum ging nach ihren Ermittlungen davon aus, dass der Angeklagte den verbrannten Leichnam mit einem Nachbarn verwechselte. Mit diesem hatte Sebastian R. am Tag zuvor auch einen Streit. Allerdings gab es für die fragliche Nacht weder Zeugen noch Beweise. Die Anklage stützte sich im Wesentlichen auf die Aussage eines forensischen Psyschologen. Das Täterprofil allein reichte aber am Ende nicht, der Angeklagten zu überführen.