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Unerlaubte Versicherungsgeschäfte Dem "König von Deutschland" droht ein Schuldspruch

Von Dörthe Hein 29.11.2014, 00:59

Dessau-Roßlau (dpa) l Peter Fitzek aus Wittenberg, selbst ernannter "König von Deutschland", muss im Gerichtsverfahren wegen unerlaubter Versicherungsgeschäfte mit einer Verurteilung rechnen. In einem Zwischenfazit sagte Richter Jochen Rosenberg am Freitag am Amtsgericht Dessau-Roßlau: "Ich wage zu bezweifeln, dass es auf einen Freispruch rauslaufen wird."

In der bisherigen Verhandlung sei deutlich geworden, dass die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) den 49-Jährigen mehrfach auf strafbare Handlungen hingewiesen habe. Dieser hatte mit immer neuen Vertragsentwürfen reagiert.

Fitzek, der 2012 in Wittenberg das "Königreich Deutschland" ausgerufen und sich selbst zum Monarchen ernannt hatte, hat laut Anklage zwischen Mitte 2009 und Mitte 2011 unerlaubt eine Krankenversicherung betrieben. Dabei soll er rund 360.000 Euro eingenommen haben. Das Gesetz sieht eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe vor.

Der selbsternannte König betrieb neben der Gesundheitskasse auch eine Bank - erst am Donnerstag hatten Bafin und Steuerfahnung bei ihm eine Durchsuchung gestartet. Alle Geschäfte sollen abgewickelt werden. Peter Fitzek, der sich vor Gericht ohne Rechtsbeistand selbst verteidigt, beklagte, seine Möglichkeiten seien aufgrund der Beschlagnahmungen sehr begrenzt.

Ein Bafin-Mitarbeiter hatte am Freitag als Zeuge ausgesagt, dass der selbst ernannte Monarch im angeklagten Zeitraum zwischen Mitte 2009 und Mitte 2011 allein acht Vertragsentwürfe vorgelegt habe. Der Angeklagte habe mit kleinen Stellschrauben zu erreichen versucht, dass seine Geschäfte nicht als Versicherung zu werten sind und damit auch nicht der Aufsicht unterliegen. Der Prozess wird voraussichtlich noch bis ins Jahr 2015 hineinreichen.